Genehmigung des Flächennutzungsplanes – 3. Änderung für die Teilbereiche „Abtsfronhof“ und „Fronhof II“– gemäß § 6 Absatz 1 BauGB
I. Gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), erlässt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als die gemäß Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBl. 2008, S. 22) zuständige höhere Verwaltungsbehörde folgende Verfügung:
Die vom Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim am 08.11.2011 beschlossene 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Dürkheim für die Teilbereiche „Abtsfronhof“ und „Fronhof II“ wird genehmigt. Im Auftrag gez. Holger Eichner (Az.: 610-12/BaDü/FPlan-03/1/13Ei)
II. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan – 3. Teiländerung, wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
III. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Bauen, Zimmer 205, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Dienstzeiten der Stadtverwaltung : Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
IV. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
V. Die Abgrenzung des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemarkungsgebiet Bad Dürkheim, Grethen-Hausen, Hardenburg, Leistadt, Seebach und Ungstein. Die Teilbereiche „Abtsfronhof“ und „Fronhof II“ der geänderten Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist aus der beigefügten Karte zu entnehmen.
gez. Wolfgang Lutz Bürgermeister
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| Teilbereich 1: Fronhof II
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| Teilbereich 2: Abtsfronhof
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| Ansprechpartner |
Adresse |
Öffnungszeiten |
| Frau Müller |
Telefon: 06322 / 935 - 211 Telefax: 06322 / 935 - 246
Stadtverwaltung Bad Dürkheim Mannheimer Straße 24 67098 Bad Dürkheim
Anfahrt |
Mo. - Do.: 08.00 - 12.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr
Do. zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung |
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