| Anmeldung / Abmeldung bei der Meldebehörde |
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich unverzüglich nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An-, Ab- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden. Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder Sie hier nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und diesen Nebenwohnsitz aufgeben möchten. In allen anderen Fällen, ist es seit dem 1.Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
Zuständige Behörde
Stadtverwaltung
Zum An- oder Abmelden benötigen Sie folgende Unterlagen
* Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie an- oder abmelden möchten (bei Kindern Kinderausweis oder Kinderreisepassnur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen. Folgende Punkte sind zu beachten
* Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus. * nicht möglich sind: schriftliche An-, Ab- oder Ummeldungen, An-, Ab- oder Ummeldung bzw. Wohnungsstatuswechsel durch eine/n Vertreter/in mit Vollmacht. * Eine verspätete An-, Ab-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. * Bei Umzug innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim ist eine Änderung des Fahrzeugscheines auch bei uns möglich (Gebühr 10,70 €).
Formular Anmeldung
Formular Abmeldung
Formular Umzug Ort
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