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Kinderreisepass
Beschreibung

Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Bei Kinderreisepässen ist grundsätzlich ein biometisches Lichtbild (Frontalaufnahme)erforderlich.


Voraussetzungen

* Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
* Förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde. Der Antrag wird von den Eltern gestellt. Eine Einverständniserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss ist im Original vorzulegen bzw. in beglaubigter Kopie.

Fristen

Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort möglich

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde
biometrisches Lichtbild (Fontalaufnahme)

Kosten

Erstausstellung 13,00 €
Verlängerungen und Änderungen 6,00 €

Rechtsgrundlagen

§2 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes.


Antrag auf Kinderreisepass

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