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Melderegisterauskunft-Antrag
Beschreibung

Jeder kann über Vor- und Familiennamen, akademischen Grad und Anschriften einer einzelnen bestimmten Person eine Auskunft anfordern. Bei persönlicher Vorsprache, erhalten Sie die Auskunft auch im Bürgerbüro.

Voraussetzung

Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn für die gesuchte Person keine Auskunftssperre besteht und die Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann.
Bei der Beantragung geben Sie deshalb bitte drei Suchmerkmale an: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und falls vorhanden die letzte bekannte Adresse in Bad Dürkheim.
Gebühr
Die Auskunftgebühr beträgt 7,- €.
Schriftliche Anfragen werden beantwortet, sobald die Gebühr bezahlt ist.

Erweiterte-Melderegisterauskunft

Beschreibung

Für die erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Die erweiterte Auskunft kann folgende Daten enthalten:
* Tag und Ort der Geburt
* Frühere Vor- und Familiennamen
* Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
* Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften
* Tag des Ein- und Auszugs
* gesetzliche Vertreter
* Sterbetag und –ort

Voraussetzung

Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Bei der Anfrage müssen Sie deshalb mindestens drei Suchmerkmale angeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Anschrift in Bad Dürkheim.


Antrag auf eine Melderegisterauskunft

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