| Parkerleichterung für Schwerbehinderte in Rheinland-Pfalz |
Allgemeine Informationen
Die Parkerleichterungen gelten ausschließlich in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Voraussetzung
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis ohne das Merkmal aG oder Bl, aber Sie haben:
* eine besondere Gehbeeinträchtigung (mögliche Gehstrecke maximal 100 Meter)
Weitere Informationen
Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Amt für soziale Angelegenheiten in Landau.
Bitte kommen Sie bei uns vorbei um einen Antrag zu stellen.
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