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Parkerleichterung für Schwerbehinderte in Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen

Die Parkerleichterungen gelten ausschließlich in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Voraussetzung

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis ohne das Merkmal aG oder Bl, aber Sie haben:

* eine besondere Gehbeeinträchtigung (mögliche Gehstrecke maximal 100 Meter)

Weitere Informationen

Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Amt für soziale Angelegenheiten in Landau.

Bitte kommen Sie bei uns vorbei um einen Antrag zu stellen.

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