Sie haben in Bad Dürkheim ein Kind geboren...
...dann sind die folgenden Informationen für Sie genau richtig:
Die nachfolgend genannten Unterlagen benötigen Sie zur Beurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.
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| bei verheirateten Eltern: | Ihr Stammbuch oder eine Eheurkunde und die Geburtsurkunden beider Elternteile.
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| bei ledigen Eltern: | Die Geburtsurkunden beider Elternteile.
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| Es besteht die Möglichkeit, beim Standesamt die Vaterschaft anzuerkennen. Hierfür ist die persönliche Anwesenheit beider Elternteile erforderlich. |
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| Alles weitere erklären wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch.
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| Ansprechpartner |
Adresse |
Öffnungszeiten |
Frau Nimz
Frau Selzer |
Stadtverwaltung Bad Dürkheim Mannheimer Straße 24 67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 / 935 - 326 oder -327 Telefax: 06322 / 935 - 315 |
Mo. - Do.: 08.00 - 12.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 13.00 Uhr
zusätzlich Do.: 14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung |
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