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Informationen zum Fremdenverkehrsbeitrag
Gedeck Fremdenverkehrsbeitrag


Die Stadt Bad Dürkheim erhebt einen Fremdenverkehrsbeitrag, um die der Gemeinde entstehenden Kosten für die Werbung, Herstellung und der Unterhaltung der dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen, zu decken.


Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuer, sondern um eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Stadt, nämlich für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs anfallen.



Beitragspflichtig

Beitragspflichtig ist jede selbständig tätige Person und jedes Unternehmen, denen im Gemeindegebiet durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Die Beitragspflichtigen haben beim Steueramt für den jeweiligen Erhebungszeitraum eine Erklärung über ihren Gesamtjahresumsatz abzugeben.



Beitragsberechnung

Der besondere wirtschaftliche Vorteil wird in einem Messbetrag ausgedrückt, der sich nach den objektiv gegebenen Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten bemisst. Grundlagen hierfür sind die Mehreinnahmen aus dem Fremdenverkehr.

Der Messbetrag ergibt sich aus dem Jahresumsatz des Beitragspflichtigen multipliziert mit einem sogenannten Vorteilssatz und dies multipliziert mit einem sogenannten Reingewinnsatz.

Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz (zur Zeit 5 %, festgelegt in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim) nochmals multipliziert und ergibt den Jahresbetrag des Fremdenverkehrsbeitrages.

Zimmer frei-Schild Vermietung von Privatzimmern und Ferienwohnungen

Der Fremdenverkehrsbeitrag für die Vermietung von Privatzimmern und von Ferienwohnungen an Gäste richtet sich nach der Anzahl der angebotenen Schlafmöglichkeiten.

Derzeit beträgt der Beitragssatz 10,23 EUR pro Bett / pro Jahr
(festgelegt in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim).


Rechtsgrundlage

Die Stadt Bad Dürkheim erhebt den Fremdenverkehrsbeitrag auf Grundlage der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 08.02.1996 mit Änderungssatzung vom 4.11.2009.


Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Bad Dürkheim eine Einzugsermächtigung zur regelmäßigen Abbuchung der Fälligkeitsbeträge erteilen.

Ansprechpartner Adresse Öffnungszeiten
Steueramt Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Mannheimer Straße 24
67098 Bad Dürkheim

Telefon: 06322 / 935 - 153 oder 157
Telefax: 06322 / 935 5 155
Mo. - Do.:
08.00 - 12.00 Uhr

Fr.:
08.00 - 13.00 Uhr

Do. zusätzl:
14.00 - 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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