| Informationen zum Fremdenverkehrsbeitrag |
Fremdenverkehrsbeitrag
Die Stadt Bad Dürkheim erhebt einen Fremdenverkehrsbeitrag, um die der Gemeinde entstehenden Kosten für die Werbung, Herstellung und der Unterhaltung der dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen, zu decken.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuer, sondern um eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Stadt, nämlich für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs anfallen.
Beitragspflichtig
Beitragspflichtig ist jede selbständig tätige Person und jedes Unternehmen, denen im Gemeindegebiet durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Die Beitragspflichtigen haben beim Steueramt für den jeweiligen Erhebungszeitraum eine Erklärung über ihren Gesamtjahresumsatz abzugeben.
Beitragsberechnung
Der besondere wirtschaftliche Vorteil wird in einem Messbetrag ausgedrückt, der sich nach den objektiv gegebenen Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten bemisst. Grundlagen hierfür sind die Mehreinnahmen aus dem Fremdenverkehr.
Der Messbetrag ergibt sich aus dem Jahresumsatz des Beitragspflichtigen multipliziert mit einem sogenannten Vorteilssatz und dies multipliziert mit einem sogenannten Reingewinnsatz.
Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz (zur Zeit 5 %, festgelegt in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim) nochmals multipliziert und ergibt den Jahresbetrag des Fremdenverkehrsbeitrages.
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Vermietung von Privatzimmern und Ferienwohnungen
Der Fremdenverkehrsbeitrag für die Vermietung von Privatzimmern und von Ferienwohnungen an Gäste richtet sich nach der Anzahl der angebotenen Schlafmöglichkeiten.
Derzeit beträgt der Beitragssatz 10,23 EUR pro Bett / pro Jahr (festgelegt in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim).
Rechtsgrundlage
Die Stadt Bad Dürkheim erhebt den Fremdenverkehrsbeitrag auf Grundlage der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 08.02.1996 mit Änderungssatzung vom 4.11.2009.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Bad Dürkheim eine Einzugsermächtigung zur regelmäßigen Abbuchung der Fälligkeitsbeträge erteilen.
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| Ansprechpartner |
Adresse |
Öffnungszeiten |
| Steueramt |
Stadtverwaltung Bad Dürkheim Mannheimer Straße 24 67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 / 935 - 153 oder 157 Telefax: 06322 / 935 5 155 |
Mo. - Do.: 08.00 - 12.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr
Do. zusätzl: 14.00 - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung |
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