| Die Friedhofsverwaltung informiert |
Bestattung in Bad Dürkheim:
Auch das Sterben gehört zum Leben
Friedhöfe sind als Orte für Bestattungen Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als kulturelle Kleinode und grüne Erholungsräume.
Auf unseren Friedhöfen vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder der Ortsteile. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten einer Stadt.
Bestattungsmöglichkeiten
Die Stadt Bad Dürkheim unterhält zahlreiche städtische Friedhöfe. Hierzu gehören neben dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen der Ortsteile Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach und Ungstein auch der Friedhof Ruheforst „Pfälzerwald“ mit seiner besonderen Bestattungsform der Urnenbeisetzung. Ergänzend hierzu bietet die evangelische Kirchengemeinde im Ortsteil Seebach die Möglichkeit der Urnenbeisetzung an der Klosterkirche.
Während im Ruheforst als auch an der Klosterkirche Seebach ausschließlich Urnenbeisetzungen möglich sind, können auf unseren städtischen Friedhöfen sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen erfolgen. Hierfür werden folgende Grabarten angeboten:
• Reihengrabstätte (Erdgrab) • Erdwahlgrabstätte (Einzelgrab, Doppelgrab) • Urnenreihengrabstätte (Erdgrab) • Urnenwahlgrabstätte (Urnenmauer, Urnenerdgrab) • Rasenwahlgrabstätte
Sämtliche Arten von Grabstätten können erst nach Eintritt eines Sterbefalles erworben werden. Einzig im Ruheforst und an der Klosterkirche Seebach ist es möglich, bereits zu Lebzeiten einen individuellen Bestattungsplatz zu erwerben.
Reihengrabstätten, Urnenmauernischen und Rasenwahlgrabstätten unserer städtischen Friedhöfe werden fortlaufend zugeteilt. Eine Auswahl der Grabstätte ist daher leider nicht möglich.
Eine Reihengrabstätte ist grundsätzlich für die Bestattung eines einzigen Verstorbenen vorgesehen. Nach Ablauf der Ruhezeit muss die Grabstätte abgeräumt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
In einer Erdwahlgrabstätte können je nach Größe maximal 2 bis 4 Erdbestattungen sowie 4 bis 8 Urnenbeisetzungen erfolgen. Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird für die Zeit von 25 Jahren verliehen und kann nach deren Ablauf um weitere 25 Jahre verlängert werden. In einer Urnenwahlgrabstätte können maximal 2 bis 4 Urnen je nach Art der Grabstätte in der Erde oder in der Urnenmauer beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt jeweils 20 Jahre, welche nach Ablauf erneut um 20 Jahre verlängert werden kann.
Bei Rasenwahlgrabstätten sind bis zu 2 Erdbestattungen und zusätzlich 4 Urnenbeisetzungen möglich. Auch hier beträgt die Nutzungszeit 25 Jahre, welche nach Ablauf um weitere 25 Jahre verlängert werden kann. Eine Besonderheit der Rasenwahlgrabstätte ist die „Komplettversorgung“ des Grabes. So beinhaltet der Erwerb einer Rasenwahlgrabstätte nicht nur das Nutzungsrecht, sondern auch den Grabstein, die Pflege der Grabstätte durch die Stadt Bad Dürkheim für die Dauer der Nutzungszeit und die Abräumung des Grabes nach Ablauf der Nutzungszeit.
Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, die telefonisch unter den Nummern 935-330, -331 oder -332 zu erreichen ist.
Plan unseres Hauptfriedhofes: Info
Sollten Sie eine Bestattung im Ruheforst Pfälzerwald wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Forstamt, Frau Schimann, Kaiserslauterer Str. 343, unter der Telefonnummer: (0 63 22) 94 67 - 16. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter deren Homepage www.ruheforst-pfaelzerwald.de
Was benötigt man zur Beurkundung eines Sterbefalles?
Der/die Verstorbene war:
ledig: eine Geburtsurkunde
verheiratet: eine Heiratsurkunde (vor 1958 geheiratet) oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (nach 1958 geheiratet)
verwitwet: eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde (vor 1958 geheiratet) oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (nach 1958 geheiratet)
geschieden: eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (nach 1958 geheiratet)
Die o.g. Unterlagen müssen zusammen mit der Todesbescheinigung des Arztes beim Standesamt vorgelegt werden
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