| Widerspruch gegen Google Street View-Veröffentlichungen möglich |
Google hat seinen Internetdienst „Street View“ auch in Deutschland gestartet. Zunächst wurden die Fotoansichten der 20 größten Städte freigeschaltet, weitere Städte sollen im kommenden Jahr folgen. Im Internet sind dann die Fotos aller Gebäude zu sehen, die an öffentlichen Straßen stehen.
Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung von Aufnahmen selbst bewohnter oder genutzter Gebäude bzw. Grundstückseigentum nicht einverstanden sind, können vor der Veröffentlichung der Fotos oder aber nach bereits erfolgter Veröffentlichung Widerspruch dagegen einlegen. Um diesen Widerspruch bereits vor der Veröffentlichung der Bilder einlegen zu können, hat Google auf der Seite www.google.de/streetview/ einen Online-Dienst eingerichtet, über den die Unkenntlichmachung beantragt werden kann.
Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist, dass der Antragsteller Eigentümer oder Bewohner des betreffenden Gebäudes ist. Bei dem Online-Vorgang muss das Gebäude in einer Karte gekennzeichnet und möglichst genau beschrieben werden. Danach verschickt Google einen Verifizierungscode an die angegebene Postanschrift sowie zusätzlich eine E-Mail mit einem zur Verifizierung benötigten Link, über den der Widerspruch abgeschlossen werden kann. Dieser Dienst stand für die zwanzig zunächst frei geschalteten Städte befristet bis zum 15. Oktober 2010 zur Verfügung, für alle weiteren Gebiete in Deutschland, also auch für Bad Dürkheim, bleibt der Dienst bis auf Weiteres verfügbar.
Wer keine zur Nutzung dieses Dienstes erforderliche E-Mail-Adresse besitzt, kann seinen Widerspruch auf dem Postweg an folgende Adresse senden:
Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
Ein Musteranschreiben hierfür war im Amtsblatt vom 19. August 2010 abgedruckt, Sie können es sich aber auch hier herunterladen.
word-Dokument: Muster für Widerspruchsschreiben gegen Google street view
pdf-Dokument: Muster für Widerspruchsschreiben gegen Google street view
Die Möglichkeit des Widerspruchs besteht auch nach bereits erfolgter Veröffentlichung über den sich am unteren Rand des Darstellungsfensters von Street View befindenden Button „Probleme melden“. Durch Anklicken dieses Buttons öffnet sich ein Online-Formular, mit dem die Unkenntlichmachung auch nachträglich beantragt werden kann.
Google verspricht, die Gesichter von Personen, die sich während der Aufnahmen auf der Straße oder beispielsweise im Vorgarten ihres Hauses aufgehalten haben, ebenso wie die Nummernschilder von Autos, die im Aufnahmeradius der Street View Fahrzeuge geparkt waren oder fuhren, mittels einer speziellen Technologie noch vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Wer dennoch Gesichter oder Autokennzeichen entdeckt, die bei der Unkenntlichmachung übersehen wurden, kann dies ebenfalls mittels des Buttons „Probleme melden“ markieren und über das Online-Formular zur Unkenntlichmachung anmelden.
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