Flächennutzungsplan - laufendes Verfahren

Frühzeitige Beteiligung 

zum Flächennutzungsplan (5. Änderung)


Die Stadt Bad Dürkheim hat am 19.07.2022 beschlossen, ihren Flächennutzungsplan mit dem Planungsziel 2035 fortzuschreiben. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan wurde im Jahr 1999 genehmigt und seitdem durch drei Änderungen ergänzt.

Im Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplan) wird die Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Flächen, Grünflächen etc.) für die nächsten Jahre dargestellt und hiermit die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele festgelegt. Aus dem Flächennutzungsplan werden sodann die Bebauungspläne entwickelt.

Nun findet die frühzeitige Beteiligung statt, bei der der Entwurf zum Flächennutzungsplan (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan) für die Dauer von über einem Monat öffentlich im Rathaus ausgelegt, sowie auf die Homepage der Stadt Bad Dürkheim gestellt und somit für jeden zugänglich gemacht wird. 

Die Fortschreibung betrifft den östlichen Bereich des Stadtgebietes (inkl. aller Ortsteile) sowie einen Teilbereich des Jägertals (Gemarkung Hardenburg: Flurstücke 412, 414/11, 414/4 und 414/12 teilweise). Die genaue Abgrenzung können Sie dem Übersichtsplan im Folgenden entnehmen.

Der Planentwurf zum Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und Landschaftsplan wird in der Zeit vom

23.10.2023 bis einschließlich 08.12.2023

bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Bürgerbüro öffentlich ausgelegt und zwar zu folgenden Dienststunden:

Montag                            08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag                          08:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch                         07:00 bis 12:00 Uhr 
Donnerstag                     08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag                              08:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@bad-duerkheim.de oder schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.


Die öffentliche Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie im folgenden herunterladen: