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Standpunkt des Stadtrates
STANDPUNKT DES STADTRATES
Nach den ersten Präsentationen der Projektentwickler hat der Stadtrat im April 2019 eine Kaufoption für das städtische Gelände „Alte Stadtgärtnerei“ ausgesprochen. Im Dezember 2019 hat der Stadtrat dann öffentlich „seine grundsätzliche Zustimmung zu dem Projekt“ signalisiert, wenn „die Problematik des Kaltluftabflusses und die Anlieferung zufriedenstellend gelöst werden.“ (Protokoll der Sitzung). Der Beschluss vom 10. Dezember 2019 lautet:
„Dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt. Der städtebauliche Vertrag ist zu erstellen.“
In der Folge wurden im Bau- und Entwicklungsausschuss und im Stadtrat weitere Fragen zur Einbindung des Baukörpers in die Landschaft, zum Kaltluftabfluss, zum Energiekonzept und zum späteren Betreiber aufgeworfen und diskutiert, zum Teil sehr kontrovers.
Am 6. Juli 2021 hat der Stadtrat schließlich beschlossen, „einen Bürgerentscheid mit folgender Frage durchzuführen:
"Soll das städtische Gelände ‚Alte Stadtgärtnerei‘ für das von der Projektentwickler-Gemeinschaft von Nell/Michelmann/Mutschler vorgestellte Projekt ‚Weinhotel‘ verkauft werden?“

Am 26. September 2021 können Sie parallel zur Bundestagswahl in Ihrem Wahllokal über den Verkauf des städtischen Geländes an die Projektentwickler für das vorgestellte Projekt abstimmen.
Ebenfalls können Sie wie bei der Bundestagswahl auch beim Bürgerentscheid ihre Stimme per Briefwahl bereits im Vorfeld abgeben.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit Bad Dürkheim direkt mitzugestalten und stimmen Sie ab.

Der Bürgerentscheid

Grundlage für den Bürgerentscheid ist der §17a der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Bei einem Bürgerentscheid werden die Bürgerinnen und Bürger direkt zu einer konkreten Fragestellung befragt. Das Ergebnis der Abstimmung ist für den Stadtrat verbindlich. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern die direkte und unmittelbare demokratische Einflussnahme ermöglicht werden.
In der Gemeindeordnung sind die Spielregeln für einen solchen Entscheid sowie für ein Bürgerbegehren formuliert, mit dem eine Bürgerinitiative durch Sammeln von Unterschriften einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen kann. Ein solches Begehren hat die Bürgerinitiative „Alte Stadtgärtnerei“ angestrengt. Der Stadtrat hat die Unzulässigkeit des Begehrens festgestellt, da sowohl die Fragestellung als auch die deutlich überzogene Darstellung des Gebäudes im Flyer der Initiative zu rechtlichen Bedenken führten.
Der Bürgerentscheid in der jetzigen Form wurde am 6. Juli vom Stadtrat selbst beschlossen, was die Gemeindeordnung ausdrücklich zulässt. Er findet parallel zur Bundestagswahl statt. Es kann sowohl im Wahllokal als auch per Briefwahl abgestimmt werden.