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Zentrale Weichenstellung für die zukünftige Gefahrenabwehr: Stadtrat beschließt Feuerwehrbedarfsplan für Bad Dürkheim
Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 28. April 2026, den Feuerwehrbedarfsplan einschließlich der angepassten Risikoklassen einstimmig beschlossen. Damit setzt die Stadt eine wesentliche gesetzliche Vorgabe um und schafft zugleich die Grundlage für eine zukunftsfähige und leistungsstarke Gefahrenabwehr.
Mit der Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) hat der Feuerwehrbedarfsplan deutlich an Bedeutung gewonnen. Er dient heute als zentrales Steuerungsinstrument, um die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe der Gefahrenabwehr rechtssicher, transparent und wirtschaftlich zu erfüllen.
Der vorliegende Plan wurde durch einen externen Fachplaner erstellt und im Stadtrat vorgestellt. Er analysiert systematisch die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürkheim und bewertet unter anderem Organisation, Personal, Ausstattung und Standorte. Ziel ist es, ein dauerhaft angemessenes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung sicherzustellen.
„Mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans schaffen wir eine verlässliche und transparente Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Feuerwehr. Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Bad Dürkheim auch in Zukunft auf hohem Niveau sicherstellen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit unseren Ressourcen umgehen“, betont Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt.
Handlungsbedarf identifiziert
Ein zentrales Ergebnis des Bedarfsplans ist der Hinweis auf strukturelle Herausforderungen, die in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden sollten. Insbesondere die sogenannten Einsatzgrundzeiten – also die Zeitspanne bis zum Eintreffen wirksamer Hilfe – stellen in einzelnen Stadtteilen wie Hardenburg, Leistadt und Seebach eine besondere Herausforderung dar. Dies ist vor allem auf längere Anfahrtswege sowie die derzeitige Personalsituation zurückzuführen. Insgesamt zeigt die Analyse, dass die Erreichungsgrade der Feuerwehr aktuell bei rund 60 Prozent liegen. Der Personalbestand der aktiven Wehr bewegt sich dabei im Bereich der vorgesehenen Mindeststärke. Auch bei der Infrastruktur bestehen Entwicklungspotenziale, etwa im Hinblick auf Platzverhältnisse und Lagermöglichkeiten im Feuerwehrhaus.
„Der Feuerwehrbedarfsplan zeigt deutlich, wo wir konkret handeln müssen – insbesondere bei den Einsatzgrundzeiten und der personellen Situation. Jetzt geht es darum, die identifizierten Maßnahmen konsequent umzusetzen, um die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr nachhaltig zu stärken“, erklärt der für das Feuerwehrdezernat zuständige Beigeordnete Claudius Güther.
Konkrete Maßnahmen vorgesehen
Zur Verbesserung der Situation empfiehlt der Feuerwehrbedarfsplan unter anderem den Aufbau zusätzlicher Feuerwehrstandorte in bislang unterversorgten Stadtteilen. Für Hardenburg und Seebach wird die Einrichtung eigener Einheiten als notwendig erachtet. Für Leistadt wird neben einer eigenen Lösung auch eine interkommunale Zusammenarbeit geprüft, ebenfalls wird das für den Ortsteil Ungstein angestrebt.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalverfügbarkeit umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem zusätzliche organisatorische und personelle Anpassungen sowie neue Ansätze zur Mitgliedergewinnung. Auch eine bessere Verteilung der Kräfte auf mehrere Standorte soll die Ausrückzeiten deutlich verkürzen.
Grundlage für Förderung und Planungssicherheit
Mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans erfüllt die Stadt nicht nur ihre gesetzliche Verpflichtung (01.1.2028), sondern sichert auch den Zugang zu zukünftigen Landesfördermitteln. Nach den Vorgaben LBKG ist die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Plans verbindlich vorgesehen.
Der Feuerwehrbedarfsplan bildet künftig die zentrale Entscheidungsgrundlage für alle strategischen Fragen der Feuerwehrentwicklung in Bad Dürkheim. Er ermöglicht es, notwendige Maßnahmen nachvollziehbar zu priorisieren und transparent gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.
Weiteres Vorgehen
Die im Plan aufgezeigten Maßnahmen sollen nun schrittweise umgesetzt werden. Parallel ist eine kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vorgesehen, um auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können.

