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Bebauungspläne - laufende Verfahren
Bebauungspläne - laufende Verfahren
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen, somit auch Bebauungsplänen, wird gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dabei werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung und weitere relevante Dokumente öffentlich ausgelegt.
Offenlage des Bebauungsplanes „Fronhof II, 1.Teiländerung Sondergebiet "Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel““
Die Stadt Bad Dürkheim stellt zurzeit den Änderungsbebauungsplan „Fronhof II, 1. Teiländerung Sondergebiet Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ auf. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.12.2023 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.06.2026 über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB abwägend beraten und entschieden. Weiterhin wurde in gleicher Sitzung die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Durch die sich im Rahmen des Planungsprozesses ergebene Notwendigkeit den Kreuzungsbereich mit zu überplanen, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Anpassung des Geltungsbereichs (Hinzunahme der Verkehrsflächen). Die Änderung des Geltungsbereiches wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Bad Dürkheim, am südlichen Ende des Baugebietes Fronhof II zwischen der Friedelsheimer Straße im Westen, der Fronhofallee und dem Thymianweg im Norden und der K 7 im Süden. Das Plangebiet umfasst einen räumlichen Geltungsbereich von ca. 1,4 ha und ist gegenwärtig ungenutzt. Im Detail handelt es sich um die folgenden Flurstücke: 9223, 9272, 9225, 9270/2, 9270/3 (alle vollständig) und teilweise 1568/12, 1635/4 sowie 1634/3.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Zielsetzung der Stadt Bad Dürkheim im Bereich des bestehenden Neubaugebiets Fronhof II einen Lebensmittelvollsortimenter anzusiedeln, der die Nahversorgungsfunktion für das naheliegende räumliche Umfeld übernehmen soll. Die Grundstücke befinden sich vollumfänglich in städtischen Besitz. Die Grundstücksvergabe ist mittels Vergabeverfahren erfolgt. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist auf der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Planskizze dargestellt.
Für den Bereich der beabsichtigten Bebauung existiert derzeit ein rechtskräftiger Bebauungsplan „Fronhof II“, der für den zugrundeliegenden Geltungsbereich eine gewerbliche Entwicklung vorsieht. Die Umsetzung des Vorhabens bedarf jedoch einer entsprechenden 1. Teiländerung, die die bauliche Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters auf Basis eines festgesetzten Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO ermöglicht.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Offenlage über die Planung unterrichtet.
Weiterhin wird im Folgenden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auf die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in Form von Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen hingewiesen, die ebenfalls eingesehen werden können:
VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) Nr. Unterlagen Ersteller / Stand Wesentlicher Inhalt
Art der umweltbez. Information
1 Umweltbericht WSW & Partner GmbH, Juni 2026 (Projekt-Nr. 913-117)
Schutzgüter Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Tiere/Pflanzen/biol. Vielfalt, Landschaftsbild/Erholung, Mensch/Bevölkerung/Gesundheit, Kultur- und Sachgüter; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Wasserhaushaltsbilanz; THG-Bilanzierung
Tiere/Pflanzen, Biodiversität, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch/Gesund-heit, Sachgüter, Wechsel-wirkungen
2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) WSW & Partner GmbH, 07.11.2025 aktualisiert: 17.06.2026 (Projekt-Nr. 913-117)
Artenschutzrechtl. Prüfung § 44 BNatSchG; Reptilienerfassung 2025/2026; Mauereidechsen-Nachweis; CEF-Maßnahmen; Ersatzhabitat
Tiere (Reptilien/Mauer-eidechse), biologische Vielfalt, Artenschutz
3 Ergebnisbericht Nacherfassung Reptilien PLaN, 29.05.2026 Nacherfassung 2026; keine reproduzierende Population; Bewertung als temporäres Trittsteinbiotop
Tiere (Reptilien/Mauereidechse), Artenschutz
4 Schalltechn. Untersuchung - Gewerbe- lärmeinwirkungen Einzelhandel FIRU GfI mbH, 31.03.2026
(Bericht-Nr. P23-073/E5)
Prognostizierte Gewerbelärmimmissionen: Parkplatz, Anlieferung, Einkaufswagen, E-Ladestationen, Trafostation, Haustechnik; Einhaltung TA-Lärm-Richtwerte
Mensch und menschl. Gesundheit, Lärm/Immissionsschutz
5 Schalltechn. Untersuchung – Verkehrslärm-verhältnisse FIRU GfI mbH, 07.08.2024
(Bericht-Nr. P23-073-2/E4)
Planbedingte Verkehrslärmänderungen an K 7, Friedelsheimer Str., Fronhofallee, Thymianweg; Beurteilung nach 16. BImSchV
Mensch und menschl. Gesundheit, Lärm/Immissions-schutz, Verkehr
6 Verkehrsuntersuchung B-Plan Fronhof II R+T Verkehrsplanung GmbH, 02.09.2025 Verkehrsmengen Bestand/Prognose; Leistungsfähigkeit der Erschließungsknoten; Erschließungskonzept
Mensch/Gesundheit, Verkehr, Luftschadstoff-emissionen
7 Entwässerungskonzept (inkl. Überflutungsnachweis, Regenwasserber., Versickerungs-bemessung, Fettabscheider-bemessung) cp.plan, 11.05.2026 Bemessung Versickerungsmulde; Nachweis Reinigungsleistung nach DWA-A 138-1; Überflutungsnachweis (mind. 163 m³); Schmutzwasserber.; Fettabscheiderbemessung
Wasser (Oberflächen-/Grundwasser, Niederschlags-wasserbewirtschaftung, Überflutungs-schutz)
8 Gutachten Wasserhaushaltsbilanz Dr.-Ing. Burkhardt Döll, ö.b.v.S., 05.05.2026 Bilanzierung Direktabfluss, Grundwasserneubildung, Evapotranspiration nach NatUrWB-Ansatz; zwei Varianten; externe Ausgleichsflächen ca. 2,1 ha
Wasser (Wasserhaushalt, Verdunstung, Grundwasser-neubildung, Klimaanpassung)
9 Stellungnahme KV Bad Dürkheim – Untere Naturschutzbehörde (UNB) Stadt Bad Dürkheim / FIRU mbH,
13.05.2024
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Keine größeren Auswirkungen auf Naturschutzbelange in der frühzeitigen Phase; Bitte um erneute Beteiligung nach Vorlage des Umweltberichts; erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt
Naturschutz, Tiere/Pflanzen, biologische Vielfalt
10 Stellungnahme KV Bad Dürkheim – Untere Wasserbehörde Stadt Bad Dürkheim / FIRU mbH,
18.04.2024
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Keine Bedenken, sofern Anmerkungen der SGD Süd (Regionalstelle Wasserwirtschaft) Berücksichtigung finden; Beteiligung der SGD Süd im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt
Wasser (Wasserrecht, Oberflächen-wasser, Grundwasser)
11 Stellungnahme SGD Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Stadt Bad Dürkheim / FIRU mbH,
14.05.2024
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Anforderungen zu: Schmutzwasserbeseitigung (Trennsystem, KA Bad Dürkheim); Niederschlagswasserbewirtschaftung (vollständige Versickerung, Zielkorridor Wasserhaushaltsbilanz ±10 %, externe Ausgleichsflächen ca. 2,1 ha); Sturzfluten-/Hochwasservorsorge (Überflutungsnachweis 30-jährl. Ereignis, DWA-M 119); Bodenschutz (keine Vorbelastungen bekannt, Pflicht zur Baueinstellung bei Bodenfunden); Wasserschutzgebiete/Trinkwasserversorgung (kein WSG betroffen, Versorgung gesichert)
Wasser (Oberflächen-/Grundwasser, Niederschlags-wasserbe-wirtschaftung, Hochwasserschutz), Boden, Bodenschutz, Klimaanpassung 12 Stellungnahme SGD Süd – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Stadt Bad Dürkheim / FIRU mbH,
22.04.2024
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung Mensch/Gesund-heit, Immissionsschutz (Luft, Gewerbelärm)
13 Stellungnahme Privater 1 (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung) Stadt Bad Dürkheim / FIRU mbH,
02.05.2024
(gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
Bedenken zu: Lärmschutz/Schallschutz (Klima-/Kühlaggregate, Lieferverkehr); Verkehrsführung (Erschließung über Fronhofallee); Wohnqualität/Immissionsbelastung; Abwägungsergebnis: Erschließung ausschließlich über Friedelsheimer Straße; schalltechnisches Gutachten belegt Einhaltung TA-Lärm-Richtwerte; Dachaufbauten durch Attika eingehaust; 2 m Lärmschutzwand Mensch/Gesund-heit, Lärm/Schallschutz, Verkehrs-immissionen, Wohnqualität Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) sowie die Gutachten, Untersuchungen und umweltbezogene Informationen stehen in der Zeit vom
06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim unter www.bad-duerkheim.de/bebauungsplaene zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ergänzend dazu wird er bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Bürgerbüro öffentlich ausgelegt und zwar zu folgenden Dienststunden:
- Montag 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr
- Mittwoch 07:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden DIN-Normen und Regelwerke können ebenfalls in der Stadtverwaltung vor Ort eingesehen werden.
Für eine fachkundige Beratung sowie Einsichtnahme außerhalb der v. g. Dienststunden wird um Terminvereinbarung unter 06322/935-2110 gebeten.
Einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Unterlagen finden Sie ebenso auf www.geoportal.rlp.de .
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung@bad-duerkheim.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift (Kontaktdaten) des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürkheim verwiesen.
Bad Dürkheim, den 23.06.2026
Natalie Bauernschmitt
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