Gewerbe

Gewerbe

Gewerbe, die von einer festen Niederlassung aus betrieben werden, teilen sich auf in:

  • anzeigepflichtige Gewerbe
  • überwachungsbedürftige Gewerbe
  • erlaubnispflichtige Gewerbe.

Jede Gewerbetätigkeit unterliegt der Anzeigepflicht. Als nur anzeigepflichtig gelten solche Gewerbe, die keiner gewerberechtlichen Erlaubnis bedürfen. Das schließt nicht aus, dass andere Erlaubnisse zur ordnungsgemäßen Gewerbeausübung benötigt werden (z.B. Handwerkskarte). 

Nach der Erstattung der Gewerbeanmeldung für ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (z. B. Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen oder Edelsteinen) ist von der Behörde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Der Gewerbetreibende hat unverzüglich ein Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (§ 38 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung

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Formulare
Gewerbe Ab,- An,- und Ummeldung

Gewerberegisterauskunft

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Reisegewerbe

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Gaststättenerlaubnis

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Sondernutzungserlaubnis für Freisitz beantragen

Gestattung

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Marktveranstaltungen

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