Feuerwehr

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Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr

Die Feuerwehr gewährleistet den Brandschutz, die allgemeine Hilfe, also Hilfe gegen andere Gefahren als Brände, und Gefahren größeren Umfangs (Katastrophenschutz). 
Grundsätzlich erfolgen die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr kostenfrei. In einigen wenigen Fällen kann die Gemeinde als Aufgabenträger der Feuerwehr, Kostenersatz für die ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten geltend machen. Kostenersatz kann in Fällen verlangt werden, in welchen die Feuerwehr Hilfe leistete, die nicht dem Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz im Sinne des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) zugerechnet werden können.
Am häufigsten wird Kostenersatz für Einsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen gefordert, oder aber wenn der Verursacher eine Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte.

Bewerbung für den Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr Bad Dürkheim

Sie möchten Tag und Nacht in Ihrer Freizeit für andere Menschen da sein und ihnen freiwillig helfen?
Sie wohnen in Bad Dürkheim oder in den Ortsteilen von Bad Dürkheim?
Dann sind Sie bei unserer Feuerwehr genau richtig!

Bei Interesse einfach am 1., 2. oder 4. Donnerstag im Monat um 19 Uhr, oder am 3. Donnerstag um 18.30 Uhr bei der Feuerwehr vorbei kommen. Alle weiteren Informationen finden auf der Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürkheim.