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Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
In der Stadtverwaltung Bad Dürkheim kommen viele Anfragen bezüglich der Grundsteuerreform an. Leider können die meisten Fragen nicht von Seiten der Stadtverwaltung beantwortet werden. Ansprechpartner für alle Anfragen zur Grundsteuerreform ist die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz, also somit Ihr Finanzamt.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Auf den Schreiben der Finanzverwaltung sind die verantwortlichen Ansprechpartner und deren Telefonnummern aufgeführt.
Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs wurde eigens eine Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung eingerichtet:
Telefon | 0261 201792-79,
Montag bis Donnerstag | 8 bis 17 Uhr,
Freitag | 8 bis 13 Uhr.
Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Grundsteuer ab 2025
Es ist uns wichtig, Sie umfassend zu informieren. Daher haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025 zusammengestellt. Klicken Sie hier.
Allgemeines zur Reform der Grundsteuer
Unter www.fin-rlp.de/grundsteuer finden Sie ausführliche Informationen.
Aktenzeichen
Das aktuelle Aktenzeichen wurde Ihnen von Ihrem Finanzamt auf dem Anschreiben „Informationen zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“ mitgeteilt.
Bodenrichtwerte
Unter www.maps.rlp.de/ können Sie den aktuellen Bodenrichtwert ermitteln.
Katasteramt
Bei dringenden Anfragen an das Katasteramt können Sie sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Katasteramt wenden. Anfrage via Email an ga.rpf@vermkv.rlp.de
Pressearchiv und Informationsmaterial:
- Anzeige | Service Grundsteuer | Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz
- Erste Bescheide der Grundsteuerreform frühestens ab Mitte Oktober | Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
- Broschüre | Steuertipp Grundsteuerreform | Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
- Flyer | Grundsteuerreform | Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
- Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen | Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
- Beispiel für die Übernahme der Daten aus der Ausfüllhilfe in die elektronische ELSTER-Formulare
- Nahe Angehörige dürfen bei der Erklärungsübermittlung helfen | Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
- Service für Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte | Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz