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Tourismusbeitrag
Tourismusbeitrag
Die Stadt Bad Dürkheim erhebt einen Tourismusbeitrag, um die der Gemeinde entstehenden Kosten für die Werbung, Herstellung und die Unterhaltung der dem Tourismus dienenden Einrichtungen zu decken.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuer, sondern um eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Stadt, nämlich für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Tourismus anfallen.
Beitragspflicht
Beitragspflichtig ist jede selbständig tätige Person und jedes Unternehmen, denen im Gemeindegebiet durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Die Beitragspflichtigen haben beim Steueramt für den jeweiligen Erhebungszeitraum eine Erklärung über ihren Gesamtjahresumsatz abzugeben.
Beitragsberechnung
Der besondere wirtschaftliche Vorteil wird in einem Messbetrag ausgedrückt, der sich nach den objektiv gegebenen Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten bemisst. Grundlagen hierfür sind die Mehreinnahmen aus dem Tourismus.
Der Messbetrag ergibt sich aus dem Jahresumsatz des Beitragspflichtigen multipliziert mit einem sogenannten Vorteilssatz und dies multipliziert mit einem sogenannten Gewinnsatz.
Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz (zur Zeit 5 %, festgelegt in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim) nochmals multipliziert und ergibt den Jahresbetrag des Tourismusbeitrages.Vermietung von Privatzimmern und Ferienwohnungen
Der Tourismusbeitrag für die Vermietung von Privatzimmern und von Ferienwohnungen an Gäste richtet sich nach der Anzahl der angebotenen Schlafmöglichkeiten.
Derzeit beträgt der Beitragssatz 15 Euro pro Bett / pro Jahr
(festgelegt in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim).Rechtsgrundlage
Die Stadt Bad Dürkheim erhebt den Tourismusbeitrag auf Grundlage der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20.06.2017 in der Fassung vom 12.02.2020.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Bad Dürkheim eine Lastschriftmandatermächtigung zur regelmäßigen Abbuchung der Fälligkeitsbeträge erteilen.