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Informationen für Beschicker,
Dienstleister & Anwohner
Der Wurstmarkt 2025 findet vom 12. bis 16. September und 19. bis 22. September 2025 statt.
Informationen für Beschicker 2025
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften, Richtlinien und Handlungsempfehlungen für den Dürkheimer Wurstmarkt zum Download zur Verfügung gestellt.
Ausschreibung Dürkheimer Wurstmarkt 2025 (nur für Markthändler ist das Bewerbungsverfahren länger geöffnet)
Betriebs- und Gestaltungsvorschriften zum Dürkheimer Wurstmarkt
Entgeltordnung für Volksfeste und Märkte in Bad Dürkheim (wird aktualisiert)
Empfehlungen zur Trinkwasserhygiene
Sicherheitsinformationen zum Standaufbau und Brandschutz
Empfehlungen zur Verwendung von Flüssiggas
Tourismusbeitrag zum Dürkheimer Wurstmarkt
Bewerbungsverfahren für den Dürkheimer Wurstmarkt 2025 ist eröffnet.
- Das Bewerbungsverfahren für 2025 endet am 15. Oktober 2024.
- Bewerbungen für alle Geschäftsarten müssen schriftlich und vollständig bis 15. Oktober 2024 bei der Stadt Bad Dürkheim eingegangen sein. Markthändler unterliegen keiner Bewerbungsfrist. Für die Bewerbung ist ausnahmslos das nachstehende Bewerbungsformular zu verwenden. Dies gilt auch für die Bewerbung von Markthändlern.
Das Bewerbungsformular für den Dürkheimer Wurstmarkt 2025
Wir weisen insbesondere auf folgende Punkte für die Bewerbung und Zulassung zum Dürkheimer Wurstmarkt hin:
- Mit Abgabe der Bewerbung werden die Betriebs- und Gestaltungsvorschriften des Dürkheimer Wurstmarktes akzeptiert.
- Für jede Bewerbung wird ausnahmslos ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Sie erhalten postalisch eine Rechnung mit dem zu zahlenden Rechnungsbetrag sowie mit eindeutigen Kenndaten zu Ihrer Bewerbung. Schecks und Bareinzahlungen sind nicht möglich.
- Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.
- Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung des Marktes wird nicht übernommen.
- Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
- Während des Bewerbungsverfahrens werden keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt. Persönliche Vorstellungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ein farbiges Lichtbild des Betriebes in den Maßen 9x13 cm oder größer, in aktueller Aufmachung und Ausstattung
- Eine genaue Beschreibung des Geschäftes bzw. des Waren- und Leistungsangebotes
- Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit genauen Maßangaben (mit allen Anbauten, Stützen, Ausflugsmaßen, Anschlusswerten (Strom, Wasser, Abwasser, usw.)
- Nachweis der Schaustellerhaftpflichtversicherung in der vorgegebenen Höhe
- Ablichtung der Reisegewerbekarte (sofern erforderlich)
- Gültige Ausführungsgenehmigung bei Fliegenden Bauten
Zulassungsverfahren und Vergabe
Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Erklärungen sind ohne Rechtswirkung und begründen keinerlei Ansprüche. Die Verträge für Fahr-, Schau- und Belustigungsgeschäfte werden voraussichtlich bis 15. Januar 2025, bei den übrigen Geschäften bis 1. Mai 2025 zugestellt. Sollten Sie bis spätestens 15. Juni kein Vertragsangebot erhalten haben, betrachten Sie dies bitte als Absage.
Bandbewerbungen sind direkt an die Festzelte zu richten:
Hamel Zelt GmbH
- Geschäftsführerin: Ilona Böhm
- Trifelsstraße 16
- 76877 Offenbach an der Queich
- Tel. 0176-32761757
- Email: info@hamel-zelt.de
- Email (Bandbewerbung): bands@hamel-zelt.de
- Homepage: www.hamel-zelt.de