Informationen für Beschicker - Dürkheimer Advent

Informationen für Beschicker & Anwohner

Nachfolgen haben wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften, Richtlinien und Handlungsempfehlungen für den Dürkheimer Advent zum Download zur Verfügung gestellt.


Bewerbungsverfahren für den Dürkheimer Advent 2024

Das Bewerbungsverfahren endet am 15. Januar des jeweiligen Jahres.

Bewerbungen für alle Geschäftsarten (Fahr-, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Gastronomie- und Imbissbetriebe, usw.) müssen bis 15. Januar des betreffenden Jahres bei der Stadt Bad Dürkheim eingegangen sein. Markthändler unterliegen keiner Bewerbungsfrist. Das nachstehende Bewerbungsformular ist auch von Markthändlern zu verwenden.

Online-Bewerbung

Wir weisen insbesondere auf folgende Punkte für die Bewerbung und Zulassung zum Dürkheimer Advent hin:

  • Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen inkl. Bewerbungsformular werden berücksichtigt.
  • Mit Abgabe der Bewerbung werden die Betriebs- und Gestaltungsvorschriften des Dürkheimer Wurstmarktes akzeptiert.
  • Es kommen nur Beschicker in Frage, die den Markt über die Gesamtdauer halten können.
  • Es werden nur Gastrobetriebe zugelassen, die Mehrweggeschirr benutzen.
  • Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.
  • Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung des Marktes wird nicht übernommen.
  • Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
  • Während des Bewerbungsverfahrens werden keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt.

Dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ein farbiges Lichtbild des Betriebes in den Maßen 9x13 cm oder größer, in aktueller Aufmachung und Ausstattung
  • Eine genaue Beschreibung des Geschäftes und des Waren- und Leistungsangebotes
  • Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit genauen Maßangaben (mit allen Anbauten, Stützen, Ausflugsmaßen, Anschlusswerten (Strom, Wasser, Abwasser, usw.)
  • Nachweis der Schaustellerhaftpflichtversicherung in der vorgegebenen Höhe
  • Ablichtung der Reisegewerbekarte (sofern erforderlich)
  • Gültige Ausführungsgenehmigung bei Fliegenden Bauten

Zulassungsverfahren und Vergabe

Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Erklärungen sind ohne Rechtswirkung und begründen keinerlei Ansprüche. Die Verträge für Gastronomie, Fahr-, Schau- und Belustigungsgeschäfte werden voraussichtlich bis 15. April des jeweiligen Jahres, bei den übrigen Geschäften bis 1. November zugestellt. Absagen erfolgen ab 15. November in schriftlicher Form.


Anwohnerschreiben

Hier können Sie sich das Anwohnerschreiben herunterladen.