Urkunden

Urkunden im Standesamt Bad Dürkheim

  • Welche Urkunden können ausgestellt werden?

    Im Standesamt Bad Dürkheim können aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Ausdrucke, Urkunden sowie diverse Bescheinigungen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Urkunden aus den Registern ausgestellt werden können, welche beim Standesamt Bad Dürkheim geführt werden.

    Das Standesamt Bad Dürkheim führt die Geburtenregister der Stadt sowie der Vororte aus den vergangenen 110 Jahren, die Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der vergangenen 80 Jahre und die Sterberegister der vergangenen 30 Jahre. Die Register älterer Jahrgänge werden beim Landesarchiv Speyer, Otto-Mayer-Str. 9, 67346 Speyer geführt.

  • Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?

    Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

    Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Beantragung von Urkunden online

Gebühren

Die erste Urkunde kostet 13,00 €, jede weitere gleiche Urkunde 6,50 €.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.