Zwei Kinder Schaukeln auf einer mit Lichter geschmückten Schiffschaukel. Die Schiffsschaukel ist sehr bunt und das Bild ist durch die Farben sehr auffregend

Informationen für Beschicker & Anwohner

Die wichtigsten Informationen, Vorschriften, Richtlinien & Handlungsempfehlungen.

Informationen für Beschicker des Dürkheimer Wurstmarktes

Wichtige Informationen für Beschicker & Anwohner

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften, Richtlinien und Handlungsempfehlungen für das Dürkheimer Stadtfest zum Download zur Verfügung gestellt.

Betriebs- und Gestaltungsvorschriften zum Bad Dürkheimer Stadtfest

Entgeltordnung für Volksfeste und Märkte in Bad Dürkheim (Änderungen vorbehalten)

Empfehlungen zur Trinkwasserhygiene

Sicherheitsinformationen zum Standaufbau und Brandschutz

Empfehlungen zur Verwendung von Flüssiggas

Allgemeinverfügung Alkoholverbot


Bewerbungsverfahren für das Bad Dürkheimer Stadtfest 2024

Das Bewerbungsverfahren 2024 endet am 15. Juni 2023.

Bewerbungen für alle Geschäftsarten (Fahr-, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Verlosungen, Automatenbetriebe, Schießhallen, Pfeil- und Ballwurfhallen, Gastonomie- und Imbissbetriebe, usw.) müssen bis 15. Juni des Vorjahres bei der Stadt Bad Dürkheim eingegangen sein. Markthändler unterliegen keiner Bewerbungsfrist. Das das nachstehende Bewerbungsformular ist auch von Markthändlern zu verwenden.

Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.

Wir weisen insbesondere auf folgende Punkte für die Bewerbung und Zulassung zum Bad Dürkheimer Stadtfest hin:

  • Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen inkl. Bewerbungsformular werden berücksichtigt.
  • Mit Abgabe der Bewerbung werden die Betriebs- und Gestaltungsvorschriften des Dürkheimer Wurstmarktes akzeptiert.
  • Es kommen nur Beschicker in Frage, die den Markt über die Gesamtdauer halten können.
  • Es werden nur Gastrobetriebe zugelassen, die Mehrweggeschirr benutzen.
  • Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.
  • Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung des Marktes wird nicht übernommen.
  • Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
  • Während des Bewerbungsverfahrens werden keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt.

Dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ein farbiges Lichtbild des Betriebes in den Maßen 9x13 cm oder größer, in aktueller Aufmachung und Ausstattung
  • Eine genaue Beschreibung des Geschäftes und des Waren- und Leistungsangebotes
  • Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit genauen Maßangaben (mit allen Anbauten, Stützen, Ausflugsmaßen, Anschlusswerten (Strom, Wasser, Abwasser, usw.)
  • Nachweis der Schaustellerhaftpflichtversicherung in der vorgegebenen Höhe
  • Ablichtung der Reisegewerbekarte (sofern erforderlich)
  • Gültige Ausführungsgenehmigung bei Fliegenden Bauten

Zulassungsverfahren und Vergabe

Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Erklärungen sind ohne Rechtswirkung und begründen keinerlei Ansprüche. Die Verträge für Fahr-, Schau- und Belustigungsgeschäfte werden voraussichtlich bis 15. Oktober des Vorjahres, bei den übrigen Geschäften bis 1. Februar des jeweiligen Jahres zugestellt. Absagen erfolgen ab 1. April des jeweiligen Jahres in schriftlicher Form.


Sperrungen

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Müllentsorgung und -abfuhr

Infos folgen 


Anwohnerschreiben

Hier können Sie sich das Anwohnerschreiben herunterladen.