Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für deren gesamte Gemarkungsfläche dar.

Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend.

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Dürkheim

2. Änderung (Ruheforst)

Zur Realisierung des Ruheforstes wurde im Jahr 2006 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Bei dieser Änderung wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes Stand 1. Änderung komplett übernommen, so dass nun nur noch diese Dokumente Anwendung finden.

Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:

3. Änderung (Abtsfronhof & Fronhof II)

Im Jahr 2011 wurde für die Teilbereiche Abtsfronhof und Fronhof II die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Teilbereich Abtsfronhof
Teilbereich Fronhof II

Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:

4. Änderung (An der Sägmühle)

Im Jahr 2022 wurde für den Teilbereich "An der Sägmühle" die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt gemacht.

Teilbereich An der Sägmühle










Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier: