Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung

Der Begriff Grundstücksentwässerung beinhaltet das gesamte System zur Ableitung des Schmutz- und Regen- bzw Niederschlagswassers auf dem Grundstück hin zum öffentlichen Kanal oder auch zu einer Kleinkläranlage oder Versickerungsanlage.
Dazu gehören Leitungen, Kanäle und Regenrinnen, aber auch Schächte und Revisionsöffnungen sowohl außerhalb des Gebäudes als auch unterhalb der Fundamente und der Bodenplatte des Gebäudes. Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems.

Sie finden in Deutschland unterschiedliche Entwässerungssysteme, im privaten wie im gewerblichen oder öffentlichen Bereich können am jeweiligen Gebäude / Firmengebäude ein Mischsystem, ein (klassisches) Trennsystem oder ein modifiziertes Trennsystem zu finden sein. Im Mischsystem laufen alle Abwässer zusammen, Regen- und Schmutzwasser. Während Sie im (klassischen) Trennsystem zwei komplette Abwasseranlagen finden, die zu getrennten Hauptleitungen führen, wird beim qualifizierten Trennsystem nur das Schmutzwasser dem Kanal zugeführt, das Oberflächenwasser verbleibt auf dem jeweiligen Grundstück. Jeder Eigentümer eines Gebäudes ist verantwortlich für das Betreiben und Instandhalten seiner Abwasseranlage.

Regen-/ Niederschlagswasser

Anfang der 90er Jahre fand ein Umdenken der bisher gängigen Vorgehensweise, Niederschlagswasser zusammen mit behandlungsbedürftigem Schmutzwasser in sogenannten Mischwassersystemen abzuleiten, statt. Mit dem Begriff "Niederschlagswasserbewirtschaftung" wurde die neue Konzeption eines naturnahen Umgangs mit Niederschlagswasser beschrieben, mit dem Ziel, insbesondere das natürliche Gleichgewicht des Wasserkreislaufs möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Dies wurde bereits in der Novelle des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) im Jahr 1995 berücksichtigt. Hier wurde der Grundsatz formuliert, dass „Niederschlagswasser nur in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden soll, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen.“

Dies bedeutet, dass bei jeder Neuanlage oder Erweiterung einer Entwässerungsanlage das Regenwasser grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück bewirtschaftet werden muss. Dies gilt für alle Grundstücke, egal ob sie in einem Neubaugebiet oder in einem seit längerem bebauten Bereich liegen.

Vielfach lässt sich die Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ohne großen technischen Aufwand und mit einem optisch sehr ansprechenden Endergebnis realisieren. Um dies zu verdeutlichen haben wir für das Neubaugebiet "Fronhof II" eine Informationsbroschüre erarbeitet. Diese lässt sich größtenteils auch auf andere Grundstücke übertragen.

Schmutzwasser

Als Schmutzwasser wird jenes Wasser definiert, welches von Haushalten, Gewerbe und Industrie durch die Benutzung von Toilette, Waschmaschine, Dusche oder ähnlichem entsteht. Dieses ist über einen Kanalhausanschluss dem öffentlichen Kanalnetz und dann der städtischen Kläranlage zuzuführen. Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (Wochenendhausgebiete) ist unter Umständen die Abwasserentsorgung mittels einer geschlossenen Abwassergrube oder eine sogenannte Hauskläranlage möglich.

Anschluss- & Benutzungszwang

Nach § 3 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Stadt Bad Dürkheim sind alle Grundstücke auf denen Abwasser anfällt oder anfallen kann, an die Abwasserbeseitigung anzuschließen, sobald diese bebaut sind oder mit der Bebauung begonnen wurde und die Grundstücke durch eine betriebsfertige Abwasseranlage erschlossen sind. Das gesamte, auf einem angeschlossenen Grundstück anfallende Abwasser ist in die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten.  Nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt Niederschlagswasser, wenn es am Ort des Anfalls verwertet (Nutzung als Brauchwasser, z. B. zur Toilettenspülung, für die Waschmaschine oder zur Gartenbewässerung) oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in anderer Weise beseitigt werden kann. Die Benutzung als Brauchwasser ist der Stadt anzuzeigen.

Abwasserbeseitigung

Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist der städtische Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, welcher bei den Stadtwerken Bad Dürkheim angesiedelt ist. Dieser ist neben dem Bau und dem Unterhalt des Kanalnetzes, der Pumpwerke sowie der  Regenüberlaufbecken für den Betrieb der Kläranlage zuständig.

Bauantrag & Entwässerungsgenehmigung

Neben der Darstellung der Grundstücksentwässerung im Rahmen des Bauantrages ist bei jeder Neuanlage / Erweiterung der Entwässerungsanlage auf dem Baugrundstück ein zusätzlicher Entwässerungsantrag erforderlich. Hier finden Sie die notwendigen Formulare sowie Merkblätter hierzu:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Versickerungsanlagen, in denen das Wasser nicht ausschließlich über die belebte Bodenzone versickert, ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim benötigen. Hierfür ist nach § 103 LWG eine fachtechnische Stellungnahme eines geeigneten Ingenieurbüros erforderlich.