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Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung
Im November 1996 hat die Europäische Kommission die Grundlagen für die Europäische Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen. Entsprechend dem Ziel der europäischen Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.
Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Zudem ist es auch Aufgabe der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Zentrale Bedeutungen haben die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen sowie deren Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung.
Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, in denen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken geregelt werden. In Rheinland-Pfalz sind die Städte, Verbandsgemeinden und verbandsgemeindefreien Gemeinden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig, die Lärmkartierung für Kommunen unter 80.000 Einwohner wurde aber vom Land Rheinland-Pfalz vorgenommen.
1. Stufe Lärmaktionsplanung - 2008
Die Lärmaktionspläne zur Lärmkartierung der 1. Stufe waren bis 2008 aufzustellen. In der 1. Stufe wurden Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, sowie für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr erstellt. Ebenso wurden Lärmkarten für Großflughäfen erstellt. Der Lärmaktionsplan der ersten Stufe für Bad Dürkheim wurde am 21.08.2008 beschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes in Bad Dürkheim wurden sowohl die betroffenen Träger öffentlicher Belange, als auch die im Wirkbereich der relevanten Straßenabschnitte liegenden Bürger über die beabsichtigte Planaufstellung informiert.
Die Bürgerschaft erhielt die Möglichkeit, sich über die Situation im betroffenen Umfeld zu informieren und Überlegungen zu Maßnahmen zu formulieren.
Dazu wurde die Planung in der Zeit vom 09.06.2008 bis einschließlich 09.07.2008 im Fachbereich Bauen zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Mit den folgenden Links können Sie sich einen Überblick über die durchgeführte Lärmkartierung, die tabellarische Darstellung der betroffenen Bereiche in Bad Dürkheim verschaffen und den Ergebnisbericht einsehen, wie er an das Ministerium weitergeleitet wurde.2. Stufe Lärmaktionsplanung - 2014
In der 2. Stufe werden alle Hauptverkehrsstrecken mit einer Verkehrsmenge von mehr als drei Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, alle Haupteisenbahnstrecken von mehr als 30.000 Zügen im Jahr, Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Großflughäfen kartiert. In Bad Dürkheim fallen unter diese Grenze die A 650, die B 271 von Richtung Neustadt bis zur Einmündung nach Pfeffingen sowie die B 37 von Osten her bis zur Kreuzung Kaiserslauterer Straße. Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung am 25.02.2014 den Lärmaktionsplan der 2. Stufe beschlossen.
Sie können Lärmaktionsplan der 2. Stufe hier einsehen:
Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz - 2022 (Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung bis 15.05.2024)
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.
Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).
Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.
Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen. Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne. Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können. Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.
Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.
Mainz, Februar 2024
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz