Rathaus der Stadt Bad Dürkheim

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Im November 1996 hat die Europäische Kommission die Grundlagen für die Europäische Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen. Entsprechend dem Ziel der europäischen Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.

Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Zudem ist es auch Aufgabe der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Zentrale Bedeutungen haben die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen sowie deren Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung.

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, in denen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken geregelt werden. In Rheinland-Pfalz sind die Städte, Verbandsgemeinden und verbandsgemeindefreien Gemeinden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig, die Lärmkartierung für Kommunen unter 80.000 Einwohner wurde aber vom Land Rheinland-Pfalz vorgenommen.

  • 1. Stufe Lärmaktionsplanung - 2008

    Die Lärmaktionspläne zur Lärmkartierung der 1. Stufe waren bis 2008 aufzustellen. In der 1. Stufe wurden Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, sowie für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr erstellt. Ebenso wurden Lärmkarten für Großflughäfen erstellt. Der Lärmaktionsplan der ersten Stufe für Bad Dürkheim wurde am 21.08.2008 beschlossen.
    Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes in Bad Dürkheim wurden sowohl die betroffenen Träger öffentlicher Belange, als auch die im Wirkbereich der relevanten Straßenabschnitte liegenden Bürger über die beabsichtigte Planaufstellung informiert.
    Die Bürgerschaft erhielt die Möglichkeit, sich über die Situation im betroffenen Umfeld zu informieren und Überlegungen zu Maßnahmen zu formulieren.
    Dazu wurde die Planung in der Zeit vom 09.06.2008 bis einschließlich 09.07.2008 im Fachbereich Bauen zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

    Mit den folgenden Links können Sie sich einen Überblick über die durchgeführte Lärmkartierung, die tabellarische Darstellung der betroffenen Bereiche in Bad Dürkheim verschaffen und den Ergebnisbericht einsehen, wie er an das Ministerium weitergeleitet wurde.

  • 2. Stufe Lärmaktionsplanung - 2014

    In der 2. Stufe werden alle Hauptverkehrsstrecken mit einer Verkehrsmenge von mehr als drei Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, alle Haupteisenbahnstrecken von mehr als 30.000 Zügen im Jahr, Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Großflughäfen kartiert. In Bad Dürkheim fallen unter diese Grenze die A 650, die B 271 von Richtung Neustadt bis zur Einmündung nach Pfeffingen sowie die B 37 von Osten her bis zur Kreuzung Kaiserslauterer Straße. Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung am 25.02.2014 den Lärmaktionsplan der 2. Stufe beschlossen.

    Sie können Lärmaktionsplan der 2. Stufe hier einsehen:


  •  Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz  -  2022 (Öffentlichkeitsbeteiligung bis 28.02.2023)

    Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan. Zusätzlich werden auch die Ergebnisse der Lämrkartierung 2022 veröffentlicht, welche hier eingesehen werden können: www.umgebungslaerm.rlp.de 

    Bis zum 28.02.2023 können im Rahmen der öffentlichen Beteiligungen Stellungnahmen über eine Beteiligungsplattform abgegeben werden. Diese ist unter folgenden Link zu erreichen: https://www.onlinebeteiligung.org/rheinland-pfalz/

    Stellungnahme können aber auch per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) eingereicht werden.