Beurkundungen

Beurkundungen

Die Standesbeamtinnen der Stadt Bad Dürkheim sind Ansprechpartnerinnen in den verschiedensten Lebenslagen.

Wir beurkunden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle. Aber auch bei Fragen rund um Namensänderungen, sowie weiterer Beurkundungen, Anerkennungen und vielem mehr sind wir für Sie da.

Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch oder per E-Mail.

Für die besonderen Beurkundungen mit zum Teil sehr umfangreichen Beratungen bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Termins. Hierbei können häufig erste Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen sowie die gegebenenfalls erforderliche persönliche Anwesenheit weiterer Beteiligter erteilt werden.

  • Erstbeurkundung einer Geburt

    Alle in Bad Dürkheim geborenen Kinder werden in das Geburtenregister des Standesamtes Bad Dürkheim eingetragen.

    Hierzu benötigen wir Folgendes:

    1. die Geburtsbescheinigung der Hebamme

    2. die Erklärung zu den Vor- und Familiennamen des Kindes mit Merkblatt

    3. a) bei verheirateten Eltern die Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden beider Elternteile

        b) bei ledigen Eltern die Geburtsurkunden beider Elternteile.

    Es besteht die Möglichkeit, beim Standesamt die Vaterschaft anzuerkennen. Hierfür ist die persönliche Anwesenheit beider Elternteile erforderlich.

    Alles Weitere erklären wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

    Sobald die Geburt im Register eingetragen ist, können Geburtsurkunden und Abschriften aus dem Geburtenregister Ihres Kindes ausgestellt werden.

    Die Urkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenlos.

    Für die Ausstellung weiterer Urkunden werden je nach Art und Anzahl Gebühren erhoben.

    Externe Links zur Beantragung der Gelder:

  • Erstbeurkundung eines Sterbefalls

    Der Tod von Personen, die im Stadtgebiet Bad Dürkheims sowie seiner Vororte verstorben sind, wird im Sterberegister der Stadt Bad Dürkheim beurkundet.

    Hierzu benötigen wir Folgendes:

    1. Sterbefallanzeige. Je nach Todesort hat diese schriftlich oder mündlich zu erfolgen (z.B.: Krankenhaus schriftlich).
    2. Todesbescheinigung mit vertraulichem und nicht vertraulichem Teil
    3. gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
    4. Urkunden zum Nachweis des Personenstands des Verstorbenen. 

    Sobald der Tod beurkundet ist, können Sterbeurkunden ausgestellt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art und Anzahl der Urkunden.

    Für weitere Fragen können Sie sich gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail an uns wenden.

  • Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt)

    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann unter folgenden Voraussetzungen beurkundet werden:

    1. Hauptwohnsitz in der Stadt Bad Dürkheim incl. Vororte
    2. persönliches Erscheinen beim Standesamt
    3. Personalausweis oder Reisepass

    Bitte beachten Sie, dass für die Beurkundung des Kirchenaustritts eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € zu zahlen ist.