Gefahrenabwehr

Gefahrenabwehr

Allgemeine Gefahrenabwehr

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die allgemeinen Ordnungsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Ordnungsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.


Kommunaler Vollzugsdienst

Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:

·        Ruhestörungen,
·        Belästigungen der Allgemeinheit,
·        Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispielsweise
·        Feld -/Wegesatzung,
·        Straßenreinigungssatzung,
·        Gefahrenabwehrverordnung

Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit unmittelbaren Zwang gegen Personen durchsetzen.

In der kreisangehörigen Stadt Bad Dürkheim besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In der Stadt Bad Dürkheim sind die Hilfspolizeibeamten für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.

Immissionsschutz

Keine Leistungen gefunden.
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Einzelraumfeuerungsanlagen

Übergangsfrist für Kamine und andere Einzelraumfeuerungsanlagen abgelaufen

Tiere

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Straßenreinigung

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Winterdienst

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Straßenreinigungssatzung

Illegale Müllablagerungen

Bitte melden Sie uns, wenn Sie illegale Abfallablagerungen in Bad Dürkheim feststellen. Das kann am Straßenrand, an einem Glascontainer oder auch in einem Waldstück sein.
Bei Ihrer Meldung ist es sehr wichtig, dass Sie den Fundort genau beschreiben oder eine Karte beifügen, damit die Mitarbeiter die Abfallablagerungen auch finden können. Fotos können dabei sehr hilfreich sein - auch um zu entscheiden, wie dringlich die Abholung ist, weil von den abgelagerten Abfällen vielleicht eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Wenn Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, können wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Wir veranlassen die Beseitigung des Abfalls und versuchen den Verursacher zu ermitteln.

Merkblatt über das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Obdachlosigkeit

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Veranstaltungen                   

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