Betreuende Grundschule

die Stadt Bad Dürkheim, als zuständiger Schulträger der Grundschulen, möchte mit dem freiwilligen Angebot einer Betreuenden Grundschule junge Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Die Betreuende Grundschule gewährleistet die Betreuung Ihres Kindes nach dem Vormittagsunterricht. Hier haben die Kinder die Möglichkeit Hausaufgaben zu erledigen und ihre Freizeit mit Spielen, Basteln oder Entspannung zu verbringen.

Für das freie Spielen im Innen- oder im Außenbereich gibt es ein reichhaltiges Angebot an Büchern, Spielen und Bastelmaterialien.

Die Betreuung findet in den Räumen der jeweiligen Grundschule statt und erfolgt durch Betreuungskräfte, die von der Stadt als Träger der Einrichtung eingestellt werden.

Das Betreuungsangebot steht allen Kindern der jeweiligen Schule offen. Die Aufnahme richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze; die Mindestgröße einer Gruppe beträgt acht Kinder, die maximale Größe 20 Kinder.

Die Betreuungsangebote variieren je Schule. 

Dokumente Betreuende Grundschule

Häufige Fragen (FAQ)

  • Wie erfolgt die Anmeldung?

    Die Anmeldung für das kommende Schuljahr muss bis spätestens 01. März des laufenden Jahres über die betreffenden Grundschulen schriftlich erfolgen. Dem Formular sind die Arbeitgeberbescheinigungen beizufügen.

    Es werden nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt.

    Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich und muss für jedes Schuljahr neu durchgeführt werden.

    Schulkinder, die den Hort besuchen sind nicht zusätzlich für die Betreuenden Grundschule anzumelden

  • Wann ist eine Anmeldung vollständig?

    Als vollständig gilt eine Anmeldung, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

    • Ausgefüllter Online-Antrag
  • Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommen hat?

    Sofern Ihrer Anmeldung entsprochen werden konnte, erhalten Sie bis spätestens zu Beginn der Sommerferien einen Bescheid von der Verwaltung.

    Wir bitten von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen, da wir erst nach der Bewilligung durch das Land Rheinland-Pfalz Zusagen geben können.

  • Kann ich mein Kind im laufenden Schuljahr noch anmelden?

    Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind zu jeder Zeit möglich. Eine Aufnahme kann jedoch nur erfolgen, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Siehe auch „Wie erfolgt die Anmeldung?“.

  • Wie lange gilt eine Anmeldung?

    Ihre Anmeldung gilt verbindlich für ein Schuljahr.

  • Wann kann ich mein Kind abmelden?

    Eine Abmeldung vor Ende des laufenden Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf zwingend einer Begründung die sie belegen müssen.

    Hierunter fallen z. B.:

    • Schulwechsel (Angabe neuer Schule erforderlich)
    • Wegzug (Angabe neuer Anschrift erforderlich)
    • Erhalt eines Hortplatzes (Nachweis erforderlich)
    • Sonstiges (Begründung ist anzugeben).

    Die Abmeldung ist zu begründen, mit den hier aufgeführten Unterlagen nachzuweisen und über die betreffenden Grundschulen zu beantragen.

  • Wie sind die Betreuungszeiten?

    • Die Betreuungszeiten an allen Grundschulen sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr.
      In der Pestalozzischule und der Grundschule Grethen wird die Betreuung auch von 12 bis 16 Uhr angeboten.
    • In den Ferien oder sonstigen unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Betreuung.
  • Welche Aufgabe hat die Betreuende Grundschule?

    Die Betreuende Grundschule hat als Aufgabe die Betreuung und Aufsicht von Grundschulkindern nach dem Unterricht (außerhalb der Ferienzeiten).

    Während der Betreuung werden Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben unter Aufsicht der Betreuungskraft eingeplant. Es steht jedoch den Kindern frei, ihre Hausaufgaben während dieser Zeiten zu erledigen.

    Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben wird jedoch keine Gewähr übernommen.

  • Kann die Betreuung kurzfristig ausfallen?

    • Trotz aller getroffenen Maßnahmen (Tausch der Kräfte, Einsatz von Springerkräften, etc.), kann es zu kurzfristen Ausfällen kommen, sodass eine Betreuung nicht erfolgen kann.
    • Sollte eine Betreuung Ihrer Kinder nicht möglich sein, können wir Sie leider nur kurzfristig am selben Tag bis spätestens 11.00 Uhr per Email oder über die SDUI –App informieren. 
  • Wie hoch ist der Elternbeitrag?

    • Die Höhe der monatlichen Entgelte errechnen sich aus 70 % der Gesamtkosten und werden zu Beginn des Schuljahres angepasst. Für das Schuljahr 2024/2025 betragen die monatlichen Pauschalen:

     

    • Betreuung 12 bis 14 Uhr - 55 Euro
    • Betreuung 12 bis 16 Uhr- 136 Euro
    • Betreuung Freitag 12 bis 16 Uhr – 50 Euro (betrifft nur die Salierschule und die Valentin-Ostertag-Schule)
  • Wie lange muss ich die Elternbeiträge bezahlen?

    Für den Besuch der Betreuenden Grundschule und für die Mittagsverpflegung für Ganzzeitkinder werden Entgelte pro Schuljahr erhoben.

    Als Schuljahr gilt jeweils der Zeitraum vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Hierbei ist unerheblich, wie die Ferienzeiten fallen.

    Die Entgelte sind in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu entrichten und werden am 15. eines jeden Monats fällig.

  • Ist eine Kostenermäßigung für den Elternbeitrag möglich?

    Das Entgelt kann auf schriftlichen Antrag ermäßigt werden, wenn das Kind Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket oder aus den Sozialfonds erhält. Die Bewilligung ist an die Bezugsdauer der Hauptleistung gebunden. Eine Ermäßigung erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragsstellung beim Schulträger.

  • Wie beantrage ich die Kostenermäßigung für den Elternbeitrag?

    Die Ermäßigung beantragen Sie schriftlich unter Vorlage der gültigen Bescheide bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim.

  • Bekommt mein Kind ein Mittagessen?

    • Nur Kinder, die die Betreuung bis 17.00 Uhr besuchen erhalten ein Mittagessen. Die Teilnahme ist für diese Kinder verpflichtend und kostenpflichtig.
  • Was kostet das Mittagessen?

    • Das Entgelt für die Mittagsverpflegung errechnet sich aus der Anzahl der für das Schuljahr festgelegten Verpflegungstage, multipliziert mit dem jeweils festgesetzten Sachbezugswert für Mittagessen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Eine Anpassung erfolgt zu Beginn des Schuljahres.
    • Für das Schuljahr 2023/2024 beträgt die monatliche Pauschale 56 Euro.
    • Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt die monatliche Pauschale 62 Euro.
  • Ist ein Kostenerlass für die Mittagsverpflegung möglich?

    Für die Mittagsverpflegung können die Eltern über das Paket Bildung und Teilhabe bei der jeweils zuständigen Behörde (Jobcenter/Kreisverwaltung/Stadtverwaltung) eine Ermäßigung schriftlich beantragen.

    Link KV: https://www.kreis-bad-duerkheim.de/buergerservice-1/leistungen/RLP:entry:217117/bildungspaket-fuer-beduerftige-kinder-beantragen/

    Besteht kein Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kann das Entgelt auf schriftlichen Antrag über die Sozialfonds ermäßigt werden.

  • Bekomme ich bei Krankheit anteilig die Elternbeiträge erstattet?

    Eine Erstattung des Entgeltes für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung oder der Mittagsverpflegung erfolgt nicht.

  • Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

    Ein Anspruch auf einen Platz bei der Betreuenden Grundschule besteht nicht. Die Aufnahme richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.

    Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung startet für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen mit dem Schuljahr 2026/2027.

  • Bekommt mein Kind immer einen Betreuungsplatz?

    Die Aufnahme des Kindes zur Betreuenden Grundschule erfolgt nach der Anzahl der freien Plätze.

    Übersteigt die Zahl der Voranmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze, entscheiden nachfolgende Kriterien über die bevorzugte Aufnahme:

    • Alleinerziehende Elternteile/Personensorgeberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen
    • Eltern/Personensorgeberechtigte, die beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen
    • Geschwisterkinder

    Sollte trotz Anwendung der Auswahlkriterien der Bedarf gleichberechtigter Kinder die Anzahl der Plätze übersteigen, so entscheidet das Los.

  • Wer kann die Betreuende Grundschule besuchen?

    Aufnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule.

  • Kann die Betreuungszeit geändert werden?

    Eine Ummeldung im laufenden Schuljahr ist nicht möglich.

  • Ist eine vorzeitige Abmeldung möglich?

    Siehe „Wann kann ich mein Kind abmelden?“

  • Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?

    Wenden Sie sich bitte direkt an das Schulsekretariat oder senden Sie ein Mail an betreuung@bad-duerkheim.de.

Übersicht über die Kosten:

BetreuungsartBetreuungszeitenSchulstandortMonatliches
Entgelt für
Betreuung
Monatliches
Entgelt für
Verpflegung
Betreuende Grundschule Teilzeit
Montag-FreitagGrundschule Grethen57 Eurokeine
Verpflegung

12.00-14.00 UhrPestalozzischule
  Salierschule
  Valentin-Ostertag-Schule
Betreuende Grundschule Ganzzeit
Montag-FreitagGrundschule Grethen142 Euro62 Euro

12.00 - 16.00 UhrPestalozzischule
Betreuende Grundschule Randzeit
FreitagSalierschule28 Eurokeine Verpflegung

12.00-16.00 UhrValentin-Ostertag-Schule12 Euro