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Kulturparkett - Kulturpass
Kultur darf kein Luxus sein! Mit dem Kulturpass erhalten Menschen mit wenig Geld kostenfreien Eintritt zu vielen Veranstaltungen in der Rhein-Neckar Region. Auch Bad Dürkheim macht mit.

Wer kann einen Kulturpass beantragen?
Den Kulturpass erhalten Sie, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist. Sie beziehen:
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Rente bis zur Armutsgefährdungsschwelle
Der Kulturpass wird auch an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ausgegeben. Kinder können sowohl in Begleitung ihrer Eltern als auch alleine Theateraufführungen, Konzerte oder Museen besuchen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten den Kinder-Kulturpass, wenn die Eltern Inhaber des Kulturpasses sind oder die Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket beziehen. Eltern können den Kinder-Kulturpass direkt in den Kulturparkett-Büros beantragen. Der Kinder-Kulturpass ist für 12 Monate mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar.
Wo kann er beantragt werden?
Der Kulturpass kann im Kulturbüro der Stadt Bad Dürkheim beantragt werden. Dazu ist ein Antrag mit Angaben zur Einkommenssituation zu stellen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Kulturpass ausgestellt. Der Pass gilt 12 Monate in Verbindung mit einem gültigen Lichtbild und ist nicht übertragbar. Danach muss die Einkommenssituation neu geprüft werden.
Bitte im Kulturbüro vorab einen Termin vereinbaren unter:
Wie kann mit dem Kulturpass kostenfrei eine Veranstaltung besucht werden?
Mit dem Kulturpass können Kulturveranstaltungen in der Rhein-Neckar-Region besucht werden.
Informationen und Details rund um das Thema Kulturpass gibt es auch unter: https://kulturparkett-rhein-neckar.de/kulturpass/