Schriftzug RATHAUS am Gebäude Rathaus der Stadt Bad Dürkheim

Stadtsanierung Innenstadt

30 Jahre Stadtsanierung ...

Werte bewahren. Werte steigern.

Zugegeben. In den vergangenen mehr als 30 Jahren gab die Stadt, also Sie als Bürgerinnen und Bürger, über 34,1 Millionen Euro für die Sanierung der Kernstadt aus und private Haushalte noch einmal über 52 Millionen. Doch wir sind nicht nur sicher, dass sich diese Investitionen gelohnt haben, sondern wissen, dass sie sich rechnen. Denn mit diesem Geld wurde nicht nur der Wert jedes einzelnen Grundstücks und jeder anliegenden Immobilie gesteigert, sondern immer auch der Wert der umliegenden und sogar der gesamten Stadt.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wofür wir die Investitionen verwendeten. Unser Ziel bei all dem: die Stadt für Bürgerinnen und Bürger, für Besucherinnen und Besucher attraktiv zu gestalten. Ob uns das gelungen ist, darf jede und jeder für sich selbst beantworten – auch, wenn wir natürlich auf ein positives Urteil hoffen.




Stadtsanierung bringt Mehrwert für ...


... Ihre Straße
... Ihre Stadt
... Ihre eigene Immobilie


Die Ziele der Stadtsanierung


Ihre Immobilie gewinnt – durch das Zutun aller

Mehr


Ein harmonisches Gesamtbild


Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Mehr



Beispiele für gelungene Sanierungen

Eine Übersicht 




Toreinfahrt Weinstraße Nord 

Das Tor zur Kurstadt

Mehr

Der Schlossplatz

Wieder wahrhaft fürstlich

Mehr

Platz vor der Schlosskirche 

Begegnungsstätte für Menschen statt für Autos

Mehr

Römerstraße

Vorzüge erhalten und ausbauen

Mehr

Obermarkt

Da ist wieder Leben in der Stadt

Mehr

30 Jahre in Fakten


Ein Überblick über die Investitionen

Mehr


Weiterführende Informationen


Sanierungsberatung

Die Stadt Bad Dürkheim bietet für das Sanierungsgebiet in der Innenstadt jeden Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr in der Gerberstraße 16 eine städtebauliche und förderrechtliche Beratung zur Stadtsanierung an. Dort können sich alle Eigentümer, Mieter und Pächter durch das beauftragte Planungsbüro Rittmannsperger Architekten GmbH und durch das Stadtbauamt in allen technischen, gestalterischen und rechtlichen Fragen, insbesondere Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, kostenlos beraten lassen. Termine können unter den Rufnummern +49 6151 9680-16 oder +49 6322 935-210 vereinbart werden.


Ablöse Ausgleichsbeträge

Da im ersten Teil des Sanierungsgebietes die Maßnahmen weitestgehend abgeschlossen sind, soll den Eigentümern die Möglichkeit geboten werden, die erforderlichen Ausgleichsbeträge bereits jetzt frühzeitig durch entsprechende Verträge abzulösen. Hierzu fand am 19.03.2014 eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer im Dürkheimer Haus statt. Erste Informationen zur Ablösung der Ausgleichsbeiträge können Sie der bei der Veranstaltung gezeigten Präsentation entnehmen.


Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag gemäß
§ 154 Baugesetzbuch (BauGB)

Ist durch die Gesamtmaßnahme einer Sanierung ein Stadtgebiet verbessert und erneuert worden, dann gewinnt dieses Gebiet wieder an Attraktivität. Wohn- und Geschäftswert und damit auch die Bodenwerte sind in der Folge oft gestiegen. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Verbesserung der Lebensqualität im Sanierungsgebiet durch Beseitigung baulicher Missstände und funktionaler Schwächen.

In ein Sanierungsgebiet ist viel öffentliches Geld geflossen. Planung und Vorbereitung der Sanierung, aber auch Ordnungsmaßnahmen und Infrastruktureinrichtungen, also alles, was getan werden muss, damit im privaten wie im öffentlichen Bereich gebaut werden kann oder Modernisierungen erfolgversprechend in Angriff genommen werden können, hat die Gemeinde zu bezahlen.*

Diese zum Teil ganz erheblichen Sanierungskosten sind allerdings nur tragbar, weil die Allgemeinheit, das heißt Bund, Länder und Gemeinden diese zunächst vorfinanzieren und später zum größten Teil auch übernehmen. Wenn durch den Einsatz dieser öffentlichen Finanzhilfen auch die Bodenwerte steigen, ist daher die Vorschrift des § 154 BauGB, nach der die Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet zur Zahlung eines Kostenbeitrags zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme verpflichtet werden, nachvollziehbar. Diese Pflicht wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern, die von der Sanierung begünstigt worden sind, mit der Zahlung des Ausgleichsbetrags erfüllt. Dafür werden in einem Sanierungsgebiet für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen auch keine Anliegerbeiträge erhoben.

Bei Sanierungsmaßnahmen, die im umfassenden Verfahren durchgeführt werden, muss daher die Gemeinde – im vorliegenden Fall also die Stadt Bad Dürkheim - von den Eigentümerinnen und Eigentümern des Sanierungsgebiets einen Ausgleichsbetrag erheben. Die Erhebung liegt nicht im Ermessensspielraum der Gemeinde. Der Gesetzgeber hat sie vielmehr im Baugesetzbuch zwingend vorgeschrieben. Darin heißt es, dass im umfassenden Sanierungsverfahren, das heißt bei Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 ff. BauGB zur Finanzierung der Sanierungskosten, die sonst von der Allgemeinheit zu tragen sind, Ausgleichsbeträge erhoben werden, die den sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen entsprechen.

Die Höhe dieser Bodenwertsteigerungen, die sich aus den durchgeführten Maßnahmen für die Grundstücke ergeben, ermittelt nicht die Gemeinde, sondern ein unabhängiger Gutachterausschuss.

Bevor die Gemeinde jedoch den Ausgleichsbetrag per Bescheid erhebt, hat sie gemäß § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der Sachverhalte zu geben. Zu diesem Zweck bietet die Stadt Bad Dürkheim Erörterungsgespräche im Sanierungsbüro in der Gerberstraße 16 an. Hierzu werden die einzelnen Ausgleichsbetragspflichtigen persönlich schriftlich eingeladen.

Erst danach wird der Bescheid verschickt, der Ausgleichsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Für weitergehende Fragen steht der Sanierungsbeauftragte der Stadt Bad Dürkheim, Herr Dipl.-Ing. Michael Meyer, unter der Telefonnummer 06151 968016 zur Verfügung.

*aus: Städtebauförderung in Bayern, Arbeitsblatt Nr. 4 Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, (München, August 1999)


Sanierungsbeauftragter

Zur Durchführung der Sanierung hat die Stadt das Büro Rittmannsperger Architekten GmbH aus Darmstadt als Sanierungsbeauftragten eingesetzt.

Im Auftrag der Stadt bietet der Sanierungsbeauftragte allen Eigentümern, Mietern und Pächtern eine kostenlose Beratung an. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sanierungsbüros stehen Ihnen für alle technischen, gestalterischen und rechtlichen Fragen, insbesondere zur Erläuterung von Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, zur Verfügung. Eigentümer mit Modernisierungs-, Umbau- oder Neubauabsichten haben die Gelegenheit, sich noch vor der Beauftragung des Architekten skizzenhafte Lösungsvorschläge erarbeiten zu lassen.

Rittmannsperger Architekten GmbH
Ludwigshöhstraße 9
64285 Darmstadt
 +49 6151 96800
rittmannsperger.de

Ihre Ansprechpartner:
Michael Meyer
 +49 6151 9680-16
 michael.meyer-da@rittmannsperger.de

Ingo Rohleder
 +49 6151 9680-34
 ingo.rohleder-da@rittmannsperger.de