Nahaufnahme zweier Notenblätter mit einem sichtbaren Ausschnitt einer Geige am rechten Rand

Anmeldung, Satzung und Gebühren

der Musikschule Bad Dürkheim

Hier können Sie sich online und unverbindlich bei der Musikschule der Stadt Bad Dürkheim anmelden. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, sich per E-Mail anzumelden.

Anmeldung

Fragen zur Anmeldung

  • Wie erfolgt die Anmeldung?

    Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die unverbindlichen Online-Anmeldung. Erst mit Ihrer unverbindlichen Anmeldung können wir Ihren Unterricht organisieren. Bitte beachten Sie unsere Satzung und die darin enthaltene Gebührenordnung. 

  • Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?

    Es entstehen keine Gebühren bei der Anmeldung. Die Anmeldung ist unverbindlich und gebührenfrei.

  • Ich habe mich soeben online angemeldet. Wie geht es weiter?

    1. Sofort nach Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Diese Mail informiert Sie nochmals über die Daten, die Sie uns hinterlassen haben.
    2. Mit der Anmeldung werden Sie automatisch bei uns in die Warteliste aufgenommen. Sobald wir freie Plätze haben, kontaktieren wir Sie umgehend. Bitte beachten Sie, dass dies ggf. etwas dauern kann.
    3. Sollte für Ihr gewünschtes Instrument ein Unterrichtsplatz frei sein, informieren wir Sie und gleichzeitig die entsprechende Lehrkraft. Diese setzt sich dann mit Ihnen telefonisch in Verbindung und vereinbart den 1. Termin.
    4. Nach der Terminfindung und Prüfung der angegebenen Daten nehmen wir Sie ins System auf und senden Ihnen die Anmeldebestätigung per Mail zu.
  • Brauche ich Vorkenntnisse, um mich zum Unterricht anzumelden?

    Nein, die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt. Sollten Sie aber Vorkenntnisse besitzen, können wir den Unterricht genau an diesen ausrichten und individuell gestalten.

  • Kann ich mir die Lehrkraft selbst aussuchen?

    In der Regel organisiert die Musikschule neuen Unterricht aus den bereits vorhandenen Interessenten. Sollten Sie eine bestimmte Lehrkraft wünschen, kann dies aber durchaus berücksichtig werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Wir empfehlen den Unterricht dann vorübergehend bei einer anderen Lehrkraft aufzunehmen, ein späterer Wechsel ist immer möglich. Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtsabsprachen mit Lehrkräften nicht bindend sind und es kein Anspruch darauf besteht. Nehmen Sie für detailliertere Absprachen oder Fragen immer zuerst Kontakt mit dem Musikschulbüro auf.

  • Ich habe kein eigenes Instrument. Kann ich trotzdem am Unterricht teilnehmen?

    Kein Problem, wir stellen auch Leihinstrumente zur Verfügung. Naturgemäß können wir dies nur für bestimmte Instrument anbieten. Schlag- und Tasteninstrumente (ausgenommen Akkordeon) stehen nicht als Leihinstrumente zur Verfügung. In den Räumlichkeiten der Musikschule sind diese jedoch vorhanden und können im Unterricht genutzt werden. Es ist empfehlenswert, dass der bzw. die Schüler:in sich ein eigenes Schlag- oder Tasteninstrument (ausgekommen Akkordeon) nach Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft zulegt. 

  • Sind gebührenfreie Schnupperstunden möglich?

    Gebührenfreie Schnupperstunden sind nach vorheriger Terminabsprache mit dem Musikschulbüro möglich.

  • Ich bin mir unsicher, ob mir der Unterricht gefallen wird. Was nun?

    Hier empfehlen wir, zu einer Schnupperstunde vorbei zu kommen. Nach einem Termin, in dem Sie erste Eindrücke sammeln können, können Sie entscheiden, ob Sie zukünftig regulär weiterhin kommen möchten. Bitte beachten Sie, dass Schnupperstunden nur nach Absprache mit dem Musikschulbüro möglich sind.

  • Wie kann ich eine Anmeldung zurückziehen?

    Die Anmeldung ist für Sie unverbindlich und kann jederzeit kostenfrei vor dem ersten vereinbarten Unterricht und dem versenden der Anmeldebestätigung widerrufen werden. In diesem Fall genügt ein formloses Schreiben als Email.

  • Gibt es auch Unterricht für Erwachsene?

    Selbstverständlich, egal ob Wiedereinsteiger oder Anfänger, wir haben schlüssige Konzepte, die Ihnen den Zugang zu Ihrem Wunschinstrument ermöglichen.

  • Wann macht die Musikschule Ferien?

    An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien in Rheinland-Pfalz inklusive der beweglichen Ferientage findet in der Regel kein Musikschulunterricht statt.

    • Feiertage & Ferienzeiten inkl. beweglicher Ferientage 2024

    12.02.24 - 13.02.24          bewegliche Ferientage (Rosenmontag & Fastnachtsdienstag)
    23.03.24 - 03.04.24          Osterferien (03.04.23 als beweglicher Ferientag)
    01.05.24                              Feiertag (Tag der Arbeit)
    09.05.24 - 10.05.24          Feiertag (Christi Himmelfahrt) & beweglicher Ferientag
    20.05.24 - 31.05.24          Pfingstferien, Feiertag (Fronleichnam) & beweglicher Ferientag
    15.07.24 - 23.08.24          Sommerferien
    03.10.24- 04.10.24           Feiertag (Tag der dt. Einheit) & beweglicher Ferientag
    14.10.24 - 25.10.24          Herbstferien
    01.11.24                              Feiertag (Allerheiligen)
    23.12.24 - 08.01.25          Weihnachtsferien & Weihnachtsfeiertage

Fragen zur Bezahlung 

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

    Die Unterrichtsgebühr ist jeweils per Bankeinzug monatlich in Raten  (immer zum 15. des Monats) zu entrichten.

  • Wie erteile oder ändere ich eine Einzugsermächtigung?

    Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder es ändern möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular:

    Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte per Mail an musikschule@bad-duerkheim.de

  • Wie hoch sind die monatlichen Gebühren?

    Die monatlichen Gebühren finden Sie in unserer Satzung.
    Die Höhe der monatlichen Gebühren ist von folgenden Faktoren abhängig: 

    • Alter (Kinder und Jugendliche oder Erwachsene)
    • Beruflicher Stand (Kinder, Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende, Erwachsene)
    • Wohnort (es besteht ein Gebührenunterschied zwischen Auswärtigen und Einwohnern der Stadt Bad Dürkheim
    • Gruppengröße (Einzel-, Partner-, Gruppen- oder Klassenunterricht)
    • Unterrichtszeit (30, 45 oder 60 Minuten)
    • Unterrichtsfach (Instrumentental- und Vokalunterricht, Ensembles, Kurse)
  • Gibt es Gebührenermäßigungen?

    Selbstverständlich gewähren wir auch Ermäßigungen:

    • Familienermäßigungen werden in der Reihenfolge der Gebührenhöhe um 10%, 20%, 30%, 40% bis 50% gewährt. Das Familienmitglied mit der höchsten Gebühr erhält keine Ermäßigung. Das Familienmitglied mit der zweithöchsten Gebühr erhält eine Ermäßigung um 10 %, das mit der dritthöchsten um 20%, usw.
    • Mehrfachermäßigung erhalten Schüler:innen mit zwei oder mehr Fächern ab dem zweiten Fach. Für das Fach mit der höchsten Gebühr gibt es keine Ermäßigungen, das mit der zweithöchsten wird um 10% ermäßigt, usw. bis 50 %.
    • Sozialermäßigung können Schüler:innen oder ihre gesetzlichen Vertreter erhalten. Ein Antrag ist schriftlich unter Beifügung entsprechender offizieller Nachweise an die Musikschule zu richten.  Die Gewährung der Sozialermäßigung schließt den Anspruch auf Familien- und Mehrfachermäßigung aus. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
    • Förderermäßigung können Schüler:innen mit besonderer Begabung für die Unterrichtseinheit „eine Person in 45 Minuten“ erhalten. Über die Vergabe entscheidet die Musikschulleitung im Einvernehmen mit der Fachkonferenz und dem Förderkreis. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Wieso müssen die Musikschulgebühren auch in den Ferien gezahlt werden, obwohl kein Unterricht stattfindet?

    Grundsätzlich werden von fast allen Musikschulen in Deutschland monatliche Beiträge erhoben, die durchgehend, also jeden Monat zu zahlen sind. Die Vorstellung, in den Ferien Gebühren entrichten zu müssen, ohne eine Gegenleistung wie beispielsweise Unterricht zu erhalten, ist inhaltlich falsch. Grund hierfür ist, dass die monatlichen Gebührensätze nicht den tatsächlichen Gegebenheiten der anfallenden Unterrichtsstunden und den damit verbundenen Gebühren in den jeweiligen Monaten entsprechen. Wäre dies der Fall, müssten wir aufgrund der variierenden Anzahl der Monatslängen, Ferien- und Feiertagen ständig unterschiedliche Gebühren erheben. Deshalb kalkulieren wir jedes Unterrichtsjahr mit einer gewissen Anzahl an Unterrichtsstunden (Ferien und Feiertage rausgerechnet). Diese Unterrichtsstunden haben einen festen Preis pro Jahr. Der Gesamtpreis für die Unterrichtsstunden wird dann durch 12 Monate geteilt und daraus ergeben  sich die monatlich gleichbleibenden, festen Gebührensätze. 
    Mit anderen Worten, Sie zahlen nur Gebühren für die tatsächlich anfallenden Unterrichtstermine, dies aber verteilt, in einem festen monatlichen Gebührensatz über 12 Monate hindurch.

  • Was passiert, wenn die Lehrkraft krank ist und der Unterricht ausfällt?

    Ist die Lehrkraft krank und der Unterricht entfällt, informieren wir Sie per Mail und/oder telefonisch darüber. Dafür benötigen wir Ihre aktuellen Email- und Mobildaten.
    Die Musikschule kann nur eine Vertretung stellen oder Gebühren zurückerstatten, wenn die Stammlehrkraft mehrere Wochen ausfällt.

  • Die angemeldete Person ist (längerfristig) krank. Werden die Unterrichtsgebühren zurückerstattet oder der Unterricht nachgeholt?

    1. Unterrichtsversäumnisse sind der Lehrkraft, falls diese nicht erreichbar ist, dem Musikschulbüro zu melden.
    2. Versäumt der bzw. die Schüler:in den Unterricht, so hat er bzw. sie keinen Anspruch auf die verlorenen Stunden.

    Bei Gründen, die der bzw. die Schüler:in nicht zu vertreten hat, wie z.B. längere Erkrankung, erfolgt nur eine anteilige Berechnung der Unterrichtsgebühr. Bitte beachten Sie, dass wir zur Gewährung entsprechende ärztliche Nachweise benötigen

Fragen zur Ummeldung 

  • Wann melde ich mich um?

    Wenn Sie die Unterrichtszeit verkürzen oder verlängern wollen, wenn Sie einen Lehrerwechsel wünschen oder wenn Sie das Unterrichtsfach wechseln möchten, genügt uns eine E-Mail an musikschule@bad-duerkheim.de mit den Angaben der notwendigen Daten.

  • Wie funktioniert die Ummeldung?

    1. Senden Sie uns einfach eine Mail an musikschule@bad-duerkheim.de mit der Angabe der notwendigen Daten und schildern uns Ihr Anliegen. 
    2. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und vereinbaren mit Ihnen den Ummeldetermin. 
    3. Anschließend lassen wir Ihnen die Ummeldebestätigung per Mail zukommen.
  • Kann ich mich jederzeit ummelden?

    Sie können jederzeit eine Ummeldeanfrage stellen und wir vereinbaren dann gemeinsam einen Ummeldetermin. Dieser ist aus Kapazitätsgründen lehrkraftabhängig.

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