- Rathaus & Bürgerservice
- Stadtspitze & Gremien
- Service
- Verwaltung
- Aktuelles
- Finanzen & Steuern
- Wirtschaft & Gewerbe
- Bauen & Wohnen
- Stadtentwicklung
- Bestattungen & Friedhöfe
- Standesamt
- Sicherheit & Ordnung
- Lokales & Soziales
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Klimaschutz
- Carsharing
- Natur & Umwelt
- Agenda 21
- Fairtrade-Stadt
- Gesundheit
- Bildung
- Kinder & Jugendliche
- Senioren
- Partner & Vereine
- Einkaufen
- Ortsteile
- Neujahrsempfang
- Gestaltungslinie Bad Dürkheim
- AK Handicap
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Kultur & Tourismus
- Veranstaltungen & Feste
- Sehen & Erleben
- Wandern & Walken
- Radfahren & Biken
- Unterkünfte & Service
- Wein & Genuss
- Kur & Wellness
- Barrierefrei & Nachhaltig
- Einkaufen & Genießen
- Pfalz & Weinstraße
Stadtrat fasst Beschluss zum Bebauungsplan „Spielbergweg“
Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner heutigen Sitzung am Dienstag, 10. Februar 2026, den nächsten Verfahrensschritt für den Bebauungsplan „Spielbergweg“ einstimmig beschlossen.
Konkret wurde entschieden, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den bestehenden südlichen Teil des Spielbergwegs zu reduzieren. Der ursprünglich vorgesehene nördliche Bereich (Nordspange) wird aus dem aktuellen Verfahren herausgenommen. Ziel ist es, für den bestehenden Abschnitt zeitnah Baurecht zu schaffen, während die Planung für den nördlichen Teil bis auf Weiteres nicht weiter bearbeitet wird.
Zudem haben die Mitglieder des Stadtrates die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die entsprechenden Beschlussvorschläge gefasst. Insgesamt waren 21 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie 17 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Abschließend wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gemäß Baugesetzbuch beschlossen. Diese wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht. Die Unterlagen stehen dann für den Zeitraum von einem Monat im Bürgerbüro und auf der städtischen Homepage zur Einsichtnahme und Stellungnahme zur Verfügung.

