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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
-
Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
-
Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
-
Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad DürkheimPersonalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der Begleitpersonen
Führerscheine im Original der Begleitpersonen
Biometrisches Lichtbild der Antragsperson
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
Antragsformular für jede Begleitperson
Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim
Der Antrag für begleitetes Fahren mit 17 muss persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden.
Dabei muss immer mindestens ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein.