Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und

    die Anordnung eines Aufbauseminars.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der Begleitpersonen

    Führerscheine im Original der Begleitpersonen

    Biometrisches Lichtbild der Antragsperson

    Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis

    Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17

    Antragsformular für jede Begleitperson

    Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

Der Antrag für begleitetes Fahren mit 17 muss persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden.

Dabei muss immer mindestens ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende