Erklärung zur Barrierefreiheit 

Website | Stadt Bad Dürkheim

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.bad-duerkheim.de veröffentlichten Website sowie deren Unterseiten.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.11.2022 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise barrierefrei.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Teilweise können Inhalte von Personen mit Sehbehinderungen nicht wahrgenommen werden.
  • Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
  • Nutzer und Nutzerinnen assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Website nicht leicht überblicken und nicht gezielt erreichen.
  • Informationen zu wesentlichen Inhalten der Website, zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Barrierefreiheit in Leichter Sprache befinden sich noch in der Erstellung.
  • Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet. Wenn Untertitel nicht angezeigt werden, ist dies aufgrund von Restriktionen bei YouTube nicht umsetzbar.
  • Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.
  • PDF-Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei.

Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Besucher*innen. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir eine Bewertung vorgenommen und dabei insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.11.2022 erstellt und zuletzt am 08.01.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter presse@bad-duerkheim.de  an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Inhalte, Module und Anwendungen Dritter

  • feratel media technologies AG (Deskline)

    TOSC5-Website-Widget 3.6.2025: Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG
    • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
    • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
    • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
    • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
    • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
    • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
    • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
    • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
    • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
    • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
    • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
    • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;
    b) Unverhältnismäßige Belastung  

    Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.

    c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

    Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.

    Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.

    Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.

    Feedback und Kontaktangaben

    Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

    Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

    Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an EMAIL. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

    Kontakt:

    • E-Mail: [Mail-Adresse]
    • Telefonnummer: [Telefonnummer]
    • [etwaige andere Kontaktinformationen]

    Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns innerhalb von [Anzahl] Tagen bei Ihnen.

    Durchsetzungsverfahren

    Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

    Kontakt:

    Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

    Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

  • Outdooractive AG

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Outdooractive AG ist bestrebt, seine Webangebote im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den Zugang zu unseren Inhalten und Funktionen zu ermöglichen. 

    Die Gestaltung unserer Website und mobilen Anwendungen orientiert sich an den Vorgaben an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. 

    Verwendete Methode zur Bewertung

    Die Beurteilung der Barrierefreiheit unserer Angebote erfolgt auf Basis anerkannter Standards und systematischer Prüfprozesse:

    • Grundlage bildet das Entwickler-Lastenheft „Barrierecheck Pro“ der Agentur anatom5 aus 2020, das die Anforderungen an barrierefreie Webanwendungen detailliert beschreibt. 
    • Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung prüfen wir neue oder überarbeitete Komponenten mit Google Lighthouse, einem etablierten Tool zur Analyse der Barrierefreiheit im Frontend. 
    • Darüber hinaus wurden Farben, Kontraste und Bedienelemente (insbesondere Buttons) auf Grundlage der aktuellen Google M3-Richtlinien überarbeitet und an die Anforderungen der WCAG 2.1 – Konformitätsstufe AA angepasst. 
    • Diese systematische Vorgehensweise gewährleistet, dass unser Produkt den aktuellen Standards für barrierefreie Webangebote entspricht und fortlaufend optimiert wird. 

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Nicht vollständig barrierefrei sind:

    • Interaktive Kartenelemente
    • Grafische Auswertungen (Profile, Diagramme)
    • Komplexe Steuerelemente und Tastaturnavigation in bestimmten Fällen 

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt. 

    Feedback und Kontaktangaben

    Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webangebote auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: 

    Outdooractive AG  

    Missener Straße 18
    87509 Immenstadt im Allgäu 

    Gerne können Sie uns Ihre Nachricht per E-Mail an info@outdooractive.com schreiben.  

    Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. 

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. 

    Auf den Internetseiten der Schlichtungsstellen finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

    Sie erreichen die Schlichtungsstelle: 

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen  

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin

    Tel.: 030 18 527-2805
    Fax: 030 18 527-2901 
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Website der Schlichtungsstelle: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/