Bauberatung & Bauantrag

Bauberatung & Bauantrag

Bauberatung

Die genannten Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen bei Fragen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes und für Auskünfte zum Bauplanungsrecht zur Verfügung. Bitte beachten Sie die räumlichen Zuständigkeitsbereiche. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sie nicht die Planung Ihres Vorhabens und die Erarbeitung von Bauplänen übernehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Architekten, sonstigen qualifizierten Planer oder die Verbraucherzentrale (siehe allgemeine Hinweise).

Bauvorbescheid, Bauantrag & Baugenehmigung

Wenn Sie bauen möchte, benötigen sie hierfür in der Regel eine Baugenehmigung. Hierzu gibt es in Rheinland-Pfalz verschiedene Verfahren. Nähere Informationen dazu stellen wir Ihnen unter den allgemeinen Hinweisen auf dieser Seite zur Verfügung.

Wenn Sie zu Ihrem Vorhaben einzelne klärungsbedüftige Fragen haben, können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Sie erhalten dann zu den gestellten Fragen einen Bauvorbescheid, der für vier Jahre rechtsverbindlich ist (siehe allgemeine Hinweise).

Zuständigkeiten

Beim öffentlichen Baurecht unterscheidet man zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht hat seine Grundlagen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Es beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Die Stadt Bad Dürkheim ist für die bauplanungsrechtliche Prüfung von Bauvorhaben zuständig.

Das Bauordnungsrecht regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und hat seine Rechtsgrundlagen in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Als Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht als auch mit dem Bauordnungsrecht erforderlich.  Hierfür ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zuständig.

Ablauf

Bauanträge, Bauvoranfragen und Abweichungsanträge sind in der Regel in 3-facher Ausfertigung (bei gewerblichen Vorhaben nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsicht gegebenenfalls häufiger) grundsätzlich bei der  Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim  abzugeben oder an diese zu übersenden. Für Fragen steht die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, per E-Mail an bauaufsicht@kreis-bad-duerkheim.de oder telefonisch unter 06322 961-5020, zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung erhält von dort ein Exemplar der Unterlagen zur Erteilung des Einvernehmens. Werden noch Unterlagen benötigt, werden Sie im weiteren Verfahren dazu aufgefordert, die individuell fehlenden Unterlagen für die weitere Bearbeitung vorzulegen.

Nach Bearbeitung des Bauantrages in unserem Hause werden wir diesen mit unserer Stellungnahme an die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim weiterleiten. Von dort erhalten Sie dann die Baugenehmigung.

Unterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (nähere Informationen siehe allgemeine Hinweise) sind bei der Stadt Bad Dürkheim einzureichen. Sie erhalten dann mit einem Gebührenbescheid ein Exemplar der eingereichten Unterlagen zurück.

Ist bei der Bearbeitung eines Bauantrages die Beratung im Bau- und Entwicklungsausschuss erforderlich, müssen die kompletten Unterlagen zusätzlich digital (.pdf) eingereicht werden. Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Bei jeder Neuanlage / Erweiterung der Entwässerungsanlage auf dem Baugrundstück ist ein Entwässerungsantrag in 2-facher Ausfertigung erforderlich. Nähere Informationen zur Grundstücksentwässerung finden sie hier.

Kosten

Für die umfassende Prüfung von Bauanfragen, die Beschlussfassung über ein Bauvorhaben  im Bau- und Entwicklungsausschuss sowie die Bearbeitung von Unterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO müssen wir Ihnen eine Verwaltungskostenpauschale in Rechnung stellen. Gerne können Sie sich bei den genannten Ansprechpartnerinnen individuell über die jeweilige Höhe der Kosten aufklären lassen. Die Kosten für einen Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung werden direkt von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Baugenehmigungsbehörde erhoben, bitte informieren Sie sich dort über die jeweilige Höhe.

Formulare & Satzungen

Die für einen Bauantrag benötigten Formulare können Sie auf dieser Seite herunterladen oder im Bürgerbüro der Stadt Bad Dürkheim käuflich erwerben.

Die Satzungen sowie die Bebauungspläne die als Grundlage für die Planung Ihres Vorhabens gültig sind finden Sie hier:

Merkblätter & Broschüren

Folgende Merkblätter und Flyer können Sie oder Ihren Architekten bei der Planung Ihres Bauvorhabens unterstützen.