Blumenwiese

kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für die 

Stadt Bad Dürkheim

Luftbild Schlossplatz


Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem ein Fahrplan entwickelt wird, wie die Wärmeversorgung der Stadt bis 2040 klimaneutral umgestellt werden kann.

Bei der kommunalen Wärmeplanung geht es um die Umstellung der Wärmeversorgung für ganze Gebiete in der Stadt, beispielsweise mit Fernwärme. Mit der Wärmeplanung wird es keine individuellen und finalen Ergebnisse für einzelne Gebäude geben. Allerdings sollen Sie als Bürgerin und Bürger aus den Handlungsempfehlungen für das Gebiet oder anhand von Untersuchungen zu Mustergebäuden Ableitungen für Ihr Gebäude und dessen zukünftige Wärmeversorgung treffen können.
Die Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung lief im Zeitraum von Februar 2024 bis April 2025. Die zentralen Ergebnisse sowie den Bericht der Wärmeplanung finden Sie im weiteren Verlauf der Webseite.


Seit Beschluss der kommunalen Wärmeplanung hat sich die Gesetzeslage durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geändert. In den Präsentationen sind noch die vorherigen Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalten. Da die Wärmeplanung nicht die Wärmeversorgung eines einzelnen Gebäudes betrachtet, sondern die Infrastruktur in Straßenzügen und Quartieren, hat die Gesetzesänderung keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Wärmeplanung. In Kürze werden wir weitere Informationen zu den Vorgaben aus dem neuen GModG für die Wärmeversorgung im einzelnen Gebäude bereitstellen. 


Zentrale Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

  • 1. Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung

    Am 08.07.2024 fand die erste Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Dort wurden die ersten Ergebnisse aus Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt. Die in der Bürgerinformationsveranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier herunterladen:

    Präsentation zur 1. Bürgerinformationsveranstaltung

  • 2. Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung

    Auf der zweiten Bürgerinformationsveranstaltung am 06.02.2025 wurden die weiteren Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung präsentiert. Die in der Bürgerinformationsveranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier herunterladen:

    Präsentation zur 2. Bürgerinformationsveranstaltung

  • Offenlage des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans

    Der Entwurf des Wärmeplans ist nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) für die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen offenzulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Entwicklungsausschusses am 30.01.2025 wurde die Offenlage des kommunalen Wärmeplans nach § 13 Abs. 4 WPG beschlossen. Der kommunale Wärmeplan lag anschließend in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim aus. Ergänzend stand er während der Zeit der Auslegung hier auf der Homepage sowie über die Beteiligungsplattform der Stadt Bad Dürkheim zur Einsichtnahme zur Verfügung. Aus der Offenlage ergaben sich keine Stellungnahmen zum Wärmeplan.

  • Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung

    Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung geht ausführlich auf die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse ein und zeigt verschiedene Szenarien sowie Maßnahmen zur Zielerreichung auf. Den kompletten Bericht können Sie durch Anklicken öffnen und herunterladen.

    Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung Bad Dürkheim

  • Fokusgebiete - detailliertere Untersuchung einzelner Stadtquartiere

    Eine Maßnahme aus dem Wärmeplan ist die detailliertere Untersuchung einzelner Stadtquartiere als sogenannte Fokusgebiete. Ziel ist es, die für diese Gebiete gewonnenen Erkenntnisse über eine mögliche zukünftige Wärmeversorgung auf ähnliche Bereiche in der Stadt übertragen zu können. Die Fokusgebiete stellen dabei einen ersten Schritt zur näheren Untersuchung dar. Vor einer Umsetzung sind weitere Untersuchungen erforderlich. Die ausführlichen Berichte sowie die kurzen Steckbriefe zu den einzelnen Gebieten können Sie durch Anklicken öffnen und herunterladen.

    Bericht Fokusgebiet Catoir                                          Steckbrief Fokusgebiet Catoir
    Bericht Fokusgebiet Holzweg                                     Steckbrief Fokusgebiet Holzweg
    Bericht Fokusgebiet Seilerbahn                                 Steckbrief Fokusgebiet Seilerbahn
    Bericht Fokusgebiet Ungstein                                    Steckbrief Fokusgebiet Ungstein

  • Sanierungssteckbriefe Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus

    Die kommunale Wärmeplanung liefert keine individuellen Ergebnisse für einzelne Gebäude. Dennoch wurde ersichtlich, dass für den Großteil von Bad Dürkheim eine dezentrale Wärmeversorgung die einzige wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellt. Das heißt, dass für jedes Gebäude eine individuelle Lösung zur zukünftigen Wärmeversorgung gefunden werden muss. Um hier eine erste Hilfestellung zu geben, wurden beispielhafte Sanierungssteckbriefe sowohl für ein Einfamilienhaus als auch für ein Mehrfamilienhaus erarbeitet. Ziel der Steckbriefe ist es, einen Überblick über die verschiedenen Themen der Gebäudesanierung wie Tausch des Heizkessels, Einbau einer PV-Anlage oder Dämmung der Gebäudehülle zu geben. Außerdem werden die derzeit gültigen Förderbedingungen zusammengefasst. Alle Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, sind in den Steckbriefen offengelegt. Die Sanierungssteckbriefe können Sie durch Anklicken öffnen und herunterladen.

    Die Steckbriefe enthalten die aktuellen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Stand Juli 2026. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung alle 6 Monate reduziert. Schnell sein lohnt sich also!

    Sanierungssteckbrief Einfamilienhaus                                          Sanierungssteckbrief Mehrfamilienhaus


Förderung und Aufbau der kommunalen Wärmeplanung

Seit November 2022 ist die kommunale Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie förderfähig. Kommunen, die noch kein Fokuskonzept oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegen haben, können eine Förderung beantragen. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Förderfähig sind hierbei die Planerstellung, die Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderquote beträgt bei Antragsstellung bis 31.12.2023 90% für nicht finanzschwache Kommunen.


Inhaltliche Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan

  • Bestandsanalyse: Analyse des Gebäude- und Siedlungsbestands, des Energieverbrauchs und des Energiebedarfs, der Beheizungsstruktur, der Wärme- und Kälteinfrastruktur sowie Erstellen einer Energie- und Treibhausgasbilanz 
  • Potenzialanalyse: Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Ermittlung lokaler Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale
  • klimaneutrales Zielszenario 2040: Entwicklung von Zielszenarien und Entwicklungspfaden mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 inklusive Beschreibung der dafür benötigten Energieeinsparungen und zukünftigen Versorgungsstruktur 
  • Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog: Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung sowie Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die detaillierter untersucht und kurz- und mittelfristig umgesetzt werden

Organisatorischer Rahmen

  • Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren Akteure, insbesondere relevanter Energieversorger (Wärme, Gas, Strom)
  • Verstetigungsstrategie inklusive Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten
  • Controlling-Konzept zur Verfolgung der Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und -auswertung
  • Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen


Die Stadt Bad Dürkheim hat den Antrag auf Förderung der kommunalen Wärmeplanung Mitte Februar 2023 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht. Ende Juni hat die Stadt die Förderzusage erhalten. Die kommunale Wärmeplanung wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.  

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zu Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Titel: "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bad Dürkheim"

Laufzeit: 01.10.2023 - 30.04.2025

Förderkennzeichen: 67K25347

Logo BMWK und NKI



Weiterführende Informationen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt auf ihrer Webseite weiterführende Informationen zur Verfügung. Klicken Sie hier um zur Webseite zu gelangen.