Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

    Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

    Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.

    Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Die Obdachlosenfürsorge dient der Überbrückung kurzfristiger Notlagen.

    Die Gewährleistung einer Unterkunft auf Dauer, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und Hilfe nicht von Anderen erhält, ist Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe.

  • Verfahrensablauf

    Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Drohende oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine anderweitige Unterbringung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen
      (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich
      • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
    • bei drohender Obdachlosigkeit zusätzlich
      • Unterlagen, die verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin) dass Obdachlosigkeit droht

    Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland- Pfalz (POG)


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt. Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige örtliche Ordnungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende