Radfahrbeauftragte

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:

    • Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
    • Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
    • Verkehrssicherheit für Radfahrer
    • Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
    • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
    • Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen

    Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende