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Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.