Wohnsitz ändern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim


    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum   
    • Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung). Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung.  Die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung  (bei Miete) ist zwingend und die Vorlage des Mietvertrages reicht hier nicht aus .
    • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

    Achtung: 

    - Führerscheine und Aufenthaltserlaubnisse reichen als Ausweisdokument nicht aus

    - eine verspätete An-, Ab-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes
      Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen

    - eine schriftliche An-, Ab-, Ummeldung ohne persönliche Vorsprache ist nicht möglich

    - falls eine Person beauftragt wird, die An-, Ab-, Ummeldung durchzuführen, ist zusätzlich eine Vollmacht und der Ausweis oder Reisepass der
      bevollmächtigten Person mitzubringen

    - bei einer Betreuungsangelegenheit ist zusätzlich der Betreuerausweis und/oder die Vorsorgevollmacht mitzubringen

    -  bei Umzug innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim ist die Änderung der Zulassungsbescheinigung I im Bürgerbüro gegen eine Gebühr in Höhe von
       10,70 € möglich 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende