Blumenwiese

GModG

Anforderungen an die Heizung

nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz 2026


Thermostat


Das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das vorherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und legt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Das GModG enthält somit alle Regelungen, die für die Heizungstechnik und die Dämmung von Gebäuden gelten.

Was nun gilt:

  •  65 % - Pflicht: neu eingebaute Heizungen in Neubau und Bestand müssen nicht mehr mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden
  • freie Wahl bei der Auswahl der Heizungsart
  • keine Betriebs- und Austauschverbote für Öl- und Gasheizungen; Einbau und Weiterbetrieb sind erlaubt
  • Öl- und Gasheizungen müssen nicht mehr nach 30 Jahren ausgetauscht werden und vor Einbau fossiler Heizungen besteht keine Pflicht einer Beratung mehr


  • Neu ist die Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen (Stichtag 29.07.2026), die eine stufenweise Beimischung von Biokraftstoffen vorschreibt:
    • ab 2029: mindestens 10 %
    • ab 2030: mindestens 15 %
    • ab 2035: mindestens 30 %
    • bis 2040: Steigerung auf 60 %
  • Zuständig für die Einhaltung der Bio-Treppe ist der Gebäudebetreiber, der dies über die Lieferverträge erfüllen kann. Die tatsächliche Umsetzung der Biotreppe erfolgt über die Energie- und Brennstofflieferanten.
  • Bestandsanlagen sind hiervon nicht betroffen und dürfen repariert werden.


  • Alternativen zur Einhaltung der Biotreppe: 15 % des vorgeschriebenen Biokraftstoffanteils können ersetzt werden durch
    • eine Solarthermieanlage
    • eine raumlufttechnische Anlage (RLT) mit Wärmerückgewinnung
    • eine Wärmepumpen-Hybridheizung
    • eine Biomasse-Hybridheizung


Ab 2045 sollen die zur Wärmeversorgung bereitgestellten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Um dies zu erreichen, muss die Bundesregierung bis Dezember 2026 ein Gesetz für eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote veröffentlichen. Das Gesetz soll einen Fahrplan für die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas für den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 darlegen. Die Grüngas- bzw. Grünheizölquote soll bei der Biotreppe angerechnet werden können.


Möchten Sie eine neue Heizung anschaffen und haben Fragen? Dann nutzen Sie gerne die Angebote der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zur Heizungsberatung finden Sie hier.