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Offenlage des kommunalen Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Die Stadt Bad Dürkheim ist laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt von Februar 2024 bis April 2025 durch das beauftragte Büro Team für Technik.
Der Entwurf des Wärmeplans ist nach § 13 Abs. 4 WPG für die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen offenzulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Entwicklungsausschusses am 30.01.2025 wurde die Offenlage des kommunalen Wärmeplans nach § 13 Abs. 4 WPG beschlossen.
Der kommunale Wärmeplan liegt in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Foyer des Bürgerbüros zur öffentlichen Einsichtnahme aus und zwar zu folgenden Dienststunden:
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
- Dienstag 08:00 – 14:00 Uhr
- Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden auch nach Vereinbarung.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über den kommunalen Wärmeplan informieren und dazu äußern.
Ergänzend dazu steht während der Zeit der Auslegung der kommunale Wärmeplan auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim unter www.bad-duerkheim.de/waermeplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an klimaschutz@bad-duerkheim.de oder schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bei Fragen können Sie sich an die Klimaschutzmanagerinnen unter 06322 935-2132 bzw. -2133 oder klimaschutz@bad-duerkheim.de wenden.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein öffentliches Verfahren handelt und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürkheim verwiesen.