- Rathaus & Bürgerservice
- Stadtspitze & Gremien
- Service
- Verwaltung
- Aktuelles
- Finanzen & Steuern
- Wirtschaft & Gewerbe
- Bauen & Wohnen
- Stadtentwicklung
- Bestattungen & Friedhöfe
- Standesamt
- Sicherheit & Ordnung
- Lokales & Soziales
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Klimaschutz
- Carsharing
- Natur & Umwelt
- Agenda 21
- Fairtrade-Stadt
- Gesundheit
- Bildung
- Kinder & Jugendliche
- Senioren
- Partner & Vereine
- Einkaufen
- Ortsteile
- Neujahrsempfang
- Gestaltungslinie Bad Dürkheim
- AK Handicap
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Kultur & Tourismus
- Veranstaltungen & Feste
- Sehen & Erleben
- Wandern & Walken
- Radfahren & Biken
- Unterkünfte & Service
- Wein & Genuss
- Kur & Wellness
- Barrierefrei & Nachhaltig
- Einkaufen & Genießen
- Pfalz & Weinstraße
Neue Grabformen und aktualisierte Friedhofsgebühren in Bad Dürkheim
Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2026 eine Änderung der Friedhofssatzung sowie eine neue Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren beschlossen. Beide Satzungen treten zum 1. Juni 2026 in Kraft.
Mit der Änderung der Friedhofssatzung wird das Angebot auf den städtischen Friedhöfen erweitert. Künftig stehen Reihengrabstätten am Baum sowie Grabstätten in gärtnerisch gepflegten Grabfeldern zur Verfügung. Damit reagiert die Stadt auf veränderte Wünsche in der Bestattungskultur und bietet zusätzliche pflegefreie und naturnahe Bestattungsformen an.
Reihengrabstätten am Baum sind Urnengräber im Wurzelbereich eines Baumes und werden als Einzelgrabstätte vergeben. Die Pflege übernimmt vollständig die Friedhofsverwaltung. Individuelle Bepflanzungen, Grabvasen oder das dauerhafte Abstellen von Grabschmuck sind nicht zulässig; eine Ausnahme gilt ausschließlich im Zusammenhang mit der Bestattung. Eine namentliche Kennzeichnung am Baum ist möglich, aber freiwillig.
Grabstätten in gärtnerisch gepflegten Grabfeldern ermöglichen die Beisetzung von bis zu zwei Urnen in der Erde. Auch hier obliegt die Pflege der Grabfelder der Friedhofsverwaltung, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Eigene Bepflanzungen oder Grabschmuck sind – mit Ausnahme der Bestattung – nicht vorgesehen.
Zugleich wurde die Friedhofsgebührensatzung neu gefasst. Die Gebühren wurden überprüft und an die aktuellen Kostenstrukturen angepasst. Neu aufgenommen wurden unter anderem Gebühren für die neu geschaffenen Grabformen. So beträgt die Gebühr für eine Baumgrabstätte 1.100 Euro, für eine Urnenwahlgrabstätte in gärtnerisch gepflegten Grabfeldern 1.900 Euro. Die neue Satzung ersetzt die bislang gültige Gebührensatzung vom 1. Januar 2019.
Die Stadt Bad Dürkheim weist darauf hin, dass die neuen Regelungen ausschließlich für Bestattungen und Nutzungsrechte ab dem 1. Juni 2026 gelten. Bereits bestehende Grabstätten und laufende Nutzungsrechte bleiben von den Änderungen unberührt.

