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Straßenreinigung: Reinigungspflicht der Anlieger beachten
Mit Beginn des Herbstes fallen wieder vermehrt Laub und andere Verunreinigungen auf Straßen und Gehwege. Die Stadt Bad Dürkheim weist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Reinigungspflicht der Anlieger hin.
Nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Bad Dürkheim obliegt die Reinigung der Straßen grundsätzlich den Eigentümern bzw. Besitzern der an die Straße angrenzenden Grundstücke.
Die Reinigungspflicht umfasst dabei nicht nur den Gehweg. Gemäß § 2 Abs. 1 der Reinigungssatzung erstreckt sich die zu reinigende Fläche auf der Fahrbahn bis zur gedachten Straßenmittellinie und zwar über die gesamte Länge des Grundstücks.
Die Verpflichteten werden gebeten, ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachzukommen und insbesondere Laub, Schmutz und sonstige Verunreinigungen zu entfernen. Gerade während der Herbstmonate ist eine regelmäßige Reinigung wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und insbesondere bei nassem Laub Rutschgefahren zu vermeiden.

