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Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Personen, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.
Verfahren
Leistungen
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Martina HauensteinSachgebietsleiterin
- Frau Nadine Kästner