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Namensänderung
Beschreibung
Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, usw. bieten sich diverse namensrechtliche Möglichkeiten an. Mit den Regelungen zur Namensänderung, welche einen Ausnahmecharakter hat, weil dem Namensträger keine freie Namenswahl zusteht, sollen alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein. So darf ein Vor- oder Familienname geändert werden, wenn ein wichtiger Grund festgestellt in einem formalen Antragsverfahren die Änderung rechtfertigt. Weiterhin kann eine Namensänderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens, der Erklärung von Vertriebenen und Spätaussiedlern, der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern, sowie bei Wiederannahme des Geburtsnamens oder aus diversen Gründen bei Kindern erfolgen.
Leistungen
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Geburtsnamen wiederannehmen
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Martina HauensteinSachgebietsleiterin
- Frau Nadine Kästner