Namensänderung

Beschreibung

Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, usw. bieten sich diverse namensrechtliche Möglichkeiten an. Mit den Regelungen zur Namensänderung, welche einen Ausnahmecharakter hat, weil dem Namensträger keine freie Namenswahl zusteht, sollen alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein. So darf ein Vor- oder Familienname geändert werden, wenn ein wichtiger Grund – festgestellt in einem formalen Antragsverfahren – die Änderung rechtfertigt. Weiterhin kann eine Namensänderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens, der Erklärung von Vertriebenen und Spätaussiedlern, der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern, sowie bei Wiederannahme des Geburtsnamens oder aus diversen Gründen bei Kindern erfolgen.