Flächennutzungsplan - laufendes Verfahren

Fortschreibung Flächennutzungsplan 

(5. Änderung)


  • aktueller Stand und Hintergründe

    Die Stadt Bad Dürkheim hat am 19.07.2022 beschlossen, ihren Flächennutzungsplan mit dem Planungsziel 2035 fortzuschreiben. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan wurde im Jahr 1999 genehmigt und seitdem durch drei Änderungen ergänzt.

    Im Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplan) wird die Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Flächen, Grünflächen etc.) für die nächsten Jahre dargestellt und hiermit die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele festgelegt. Aus dem Flächennutzungsplan werden sodann die Bebauungspläne entwickelt.

    Die Fortschreibung betrifft den östlichen Bereich des Stadtgebietes (inkl. aller Ortsteile) sowie einen Teilbereich des Jägertals (Gemarkung Hardenburg: Flurstücke 412, 414/11, 414/4 und 414/12 teilweise). Die genaue Abgrenzung können Sie dem Übersichtsplan am Ende der Seite entnehmen. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind abgeschlossen. Die förmlichen Beteiligungsverfahren finden vom  27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 statt. Die Unterlagen finden sie auf dieser Seite während des Offenlagezeitraumes.

  • frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

    Die frühzeitige Beteiligung bei der der Entwurf zum Flächennutzungsplan (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan) für die Dauer von über einem Monat öffentlich im Rathaus ausgelegt, sowie auf die Homepage der Stadt Bad Dürkheim gestellt wurde, fand vom 23.10.2023 bis einschließlich 08.12.2023 statt. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am14.05.2024 nach Vorberatung im Bau- und Entwicklungsausschuss am 25.04.2024 mit den eingegangnene Stellungnahmen befasst und den Abwägungsbeschluss gefasst.

    Die Unterlagen zur dieser Beratung können Sie hier einsehen:


  • Bekanntmachung förmliches Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 

    Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Dürkheim über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (5. Änderung) mit integriertem Landschaftsplan  

    Die Stadt Bad Dürkheim führt zurzeit das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (5. Änderung) für den östlichen Bereich des Stadtgebietes (inkl. aller Ortsteile) sowie einen Teilbereich des Jägertals (Gemarkung Hardenburg: Flurstücke 412, 414/11, 414/4 und 414/12 teilweise) durch. Die Abgrenzung ist aus der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Planskizze zu entnehmen.

    Die Stadt Bad Dürkheim hat am 19.07.2022 beschlossen, ihren Flächennutzungsplan mit dem Planungsziel 2035 fortzuschreiben. Ziel ist es, des bestehenden Flächennutzungsplan an die aktuelle Planungsziele und Entwicklungen anzupassen und neue Entwicklungen darzustellen. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan wurde im Jahr 1999 genehmigt und seitdem durch drei Änderungen ergänzt.

    In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Dürkheim vom 14.05.2024 wurde über die von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abwägend beraten und entschieden. Nach Einarbeitung der Änderungen wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 02.09.2025 die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

    Neben dem Flächennutzungsplan, bestehend aus einem Erläuterungsbericht und Planzeichnung, werden begleitend der Umweltbericht und die Unterlagen des Landschaftsplans ausgelegt.

    VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

    Neben dem Entwurf des Plans, der Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts und dem Landschaftsplan, sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

     

    Verfasser

    Inhaltlicher Bezug

    Gutachten

    Verkehrsentwicklungsplan Stadt Bad Dürkheim (R+T Darmstadt; 12/2005)

    • Verkehrliche Aspekte

    Klimafreundliches Mobilitätskonzept „Nachhaltig mobil“ (PTV Transport Consult GmbH; Stand 04/2019)

    • Ziel- und Maßnahmenkonzept für die nachhaltige, klimafreundliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Situation in Bad Dürkheim

    Stadtklimagutachten (Lohmeyer GmbH Karlsruhe 2021, nach DWD Stand 03/2022)

    • Klimaanalyse, klimatisch-lufthygienische Aussagen zu planungsrelevanten Aspekten

    Potentialstudie Photovoltaik (WSW & Partner GmbH; Stand 07/2022)

    • Restriktion- und Eignungsanalyse als Basis für die Darstellung von FFPV- und Agri-PV-Flächen

    Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim

     

    • Hinweise zu Realisierung/ Beibehaltung von Grün sowie Berücksichtigung von Frisch- oder Kaltluftschneisen
    • Hinweise auf Zielkonflikte mit dem Regionalplan
    • Hinweise zu Naturdenkmalen
    • Hinweise zum Flächenmanagement/ Flächenverbrauch
    • Hinweise zum Vogelschutzgebiet
    • Empfindlichkeit des Naturraums an der Kläranlage
    • Hinweise zu Aktualität von Biotopen

    Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie

    • Verweise auf mögliche Vorkommen archäologischer Funde im Boden

    Landesbetrieb Mobilität Fachgruppe Luftverkehr sowie Zentrale

    • Hinweise auf möglichen Fluglärm, Lärmschutz
    • Hinweise auf Bedeutung Rad- und Fußgängerverkehr
    • Hinweise auf die Beachtung aktueller Verkehrsplanungen/ auf Baubeschränkungen/ Leistungsfähigkeitsnachweis
    • Hinweise auf (bestehende) Ausgleichsflächen
    • Hinweise auf Erhalt und Schutz bestimmter Vorkommen von Flora und Fauna
    • Empfindlichkeit des Naturraums an der Kläranlage
    • Hinweise zu Aktualität von Biotopen

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

     

    • Hinweise auf Detailgrad der Planung von Entwässerung, Rückhaltung, Beteiligung etc.
    • Hinweise zu Fließgewässern, Gewässern, Gewässerrandbereichen

    BUND RLP, Weisenheim am Sand

    • Verweis auf sensiblen Naturraum an der Kläranlage, Gefahr von Gewässerverschmutzungen
    • Verweis auf Nähe zum Vogelschutzgebiet
    • Hinweise auf weitere Nutzungsmöglichkeiten PV
    • Hinweise auf Bedeutung der Freihaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen (z.B. von PV)
    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen

    Landesjagdverband Rheinland-Pfalz E.V.

    • Thematik Eingriff-/ Ausgleich

    Rhein-Neckar-Verkehr GmbH sowie Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien

    • Immissionen/ Sicherheiten

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Neustadt

    • Darstellung von Rebflächen
    • Bedenken wegen Flächenverbrauch/ Flächenmanagement
    • Hinweise zu Bedeutung Kaltluftabfluss
    • Eingriffs-/ Ausgleichsthematik
    • Konflikt Agri-PV und landwirtschaftliche Nutzung
    • Hinweise Immissionskonflikte
    • Hinweise zu erosionsschützenden Wirkungen von Weinbauterrassen
    • Hochwasserschutzmaßnahmen
    • Schutz vor Zurückdrängen heimischer Arten

    POLLICHIA, Neustadt

    • Verweis auf sensiblen Naturraum an der Kläranlage
    • Regionalplanerische Konflikte
    • Verlust von seltenen Lebensräumen/ Strukturreichtum
    • Verlust landwirtschaftlicher Flächen/ Flächenverbrauch
    • Hinweise auf verkehrliche und klimatische Belastungen
    • Erweiterung von Schutzgebieten
    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen
    • Eingriffs-/ Ausgleichsthematik
    • Hinweise auf weitere Nutzungsmöglichkeiten PV
    • Hinweise auf Bedeutung der Freihaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen (z.B. von PV/ Biodiversität)

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    • Bergbau/Altbergbau
    • Boden/Baugrund

    NABU Gruppe Mittelhaardt

    • Siehe POLLICHIA

    NaturFreunde Rheinland-Pfalz

     

    • Flächenverbrauch
    • Eingriffs-/ Ausgleichsthematik
    • Verweis auf sensiblen Naturraum an der Kläranlage
    • Hinweise zum Stadtklima
    • Hinweise auf weitere Nutzungsmöglichkeiten PV
    • Hinweise auf Bedeutung der Freihaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen (z.B. von PV/ Biodiversität)

    Klimabündnis Dürkheim der NaturFreunde

    • Hinweise zu klimatischen Aspekten der Planung
    • Hinweise auf weitere Nutzungsmöglichkeiten PV
    • Hinweise auf Bedeutung der Freihaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen (z.B. von PV/ Biodiversität)
    • Hinweise Naturschutzgebiete
    • Hinweise zu regionalplanerische Zielkonflikte
    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen

    Weinbauverein Bad Dürkheim

    • Erweiterung von Agri-PV-Flächen

    Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

    Einwender 1

     

    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen
    • Hochwasserschutz
    • Orts- und Landschaftsbild
    • Regionalplanerische Zielkonflikte

    Einwender 3

     

    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen

    Einwender 4

     

    • Visuelle Beeinträchtigungen von Sichtverhältnissen/ Landschaftsbild durch PV/ Agri-PV
    • Schutz von Landschaftsschutzgebieten

    Einwender 6

     

    • Inanspruchnahme von Rebflächen
    • Immissionsschutz

    Einwender 7

     

    • Verkehrliche Aspekte
    • Ökologische Aspekte bei Ortsumfahrung

    Einwender 9 und 11

     

    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen
    • Regionalplanerische Zielkonflikte
    • Eingriffs-/ Ausgleichsthematik

    Einwender 10

     

    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen
    • Hinweise zu Landschaftsplan und Umweltbericht
    • Beeinträchtigungen Ortsbild/ Ortseingangssituation
    • Wasserschutzgebiet/ Hochwassergefährdung/ Hochwasserschutzmaßnahmen
    • Eingriffs-/ Ausgleichsthematik
    • Artennachweise/ Artenvielfalt
    • Immissionsschutz
    • Schutz von Kultur- und Sachgütern
    • Stadtklima

    Einwender 13

     

    • Hinweise zu Landschaftsplan und Umweltbericht
    • Entwässerung/ Schutz Oberflächenwasser/ Wasserschutzgebiet
    • Verträglichkeit mit Orts- und Landschaftsbild
    • Eingriffs-/ Ausgleichsthematik
    • Regionalplanerische Zielkonflikte
    • Schutz von Naherholungsbereichen (Große Bleiche) sowie alten Baumbeständen

     

    Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch/Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.

    Der Planentwurf zum Flächennutzungsplan mit Umweltbericht. Landschaftsplan und umweltbezogene Informationen steht in der Zeit vom

    27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

    auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim unter www.bad-duerkheim.de/flaechennutzungsplan zur Einsichtnahme zur Verfügung.

    Ergänzend dazu wird er bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Bürgerbüro öffentlich ausgelegt und zwar zu folgenden Dienststunden:

    Montag                                                 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:00 Uhr

    Dienstag                                              08:00 bis 14:00 Uhr

    Mittwoch                                              07:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag                                         08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 bis 18.00 Uhr

    Freitag                                                  08:00 bis 12:00 Uhr

    Außerhalb der Dienststunden auch nach Vereinbarung unter 06322/935-2110. Für eine fachkundige Beratung ist eine Terminvereinbarung ratsam.

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per E-Mail an stadtplanung@bad-duerkheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

    Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Hinweis zum Datenschutz:

    Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürkheim verwiesen.

    Bad Dürkheim, den 30.09.2025 

    Natalie Bauernschmitt

    Bürgermeisterin

     

  • Unterlagen förmliches Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB