Tastatur

Klosterruine Limburg | Kostenschätzung der Erhaltungsmaßnahmen und weiteres Vorgehen

Die Basilika der Klosterruine Limburg, Schwesterkirche des Speyrer Doms, ist ein national bedeutsames Kulturgut, das von der Haager Konvention geschützt ist. Am Ostrand des Biosphärenreservats Pfälzerwald gelegen, eingebettet in einen historischen Landschaftspark, zählt die im romanischen Stil errichtete Anlage zu den Objekten, die sowohl von Touristen als auch Einheimischen geliebt wird. 2025 steht ihr 1000-jähriges Jubiläum bevor, ein Alter, welches jedoch auch deutliche Spuren hinterlassen hat. Im jüngsten Bau- und Entwicklungsausschuss am 2. Februar 2023 wurde der aktuelle Sachstand der Sanierungsplanung vorgestellt, mit dem ein renommiertes Fachbüro 2022 beauftragt wurde.

Im März 2022 wurde das Ingenieurbüro „Kayser + Böttges + Barthel + Maus“ für die Sanierung und Erhaltung des Denkmals Klosterruine Limburg beauftragt. Der Auftrag beinhaltet eine Reihe von Leistungen wie beispielweise die Gesamtkoordination, das Erstellen von Bestandsplänen bis hin zur Erstellung von Musterflächen und natürlich einer Kostenschätzung. Vorangegangen war eine ausführliche Analyse des Istzustands der Gemäuer. Im Blick der Sanierung stehen demnach historische Putze aus romanischer und gotischer Epoche, Mauerkronen und die Standfestigkeit von Gebäudeelementen. Putze lösen sich vom Grund, es zeigen sich lokale Rissbildungen am Südquerhaus und der Refektoriumskeller ist feucht und durchsalzen. „Oberste Priorität habe demnach die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und das Erstellen eines tragfähigen Konzeptes für den Erhalt der historischen Putze, das gut mit allen beteiligten Behörden abgestimmt werden müsse“, fasst Bürgermeister Christoph Glogger zusammen. Insbesondere sind intensive Gespräche mit der Landesdenkmalpflege geplant.

Nach einer ersten Kostenschätzung des Fachbüros unter der Leitung von Herrn Kayser wird das Sanierungsvolumen auf rund 10 Millionen Euro beziffert. Circa zwei Drittel davon, so Kayser, könnten möglicherweise über Förderprogramme finanziert werden. Bei einem Objekt dieser Größe und Bedeutung ist eine Unterstützung durch den Bund zu erwarten. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, sollte der erste Förderantrag im März dieses Jahrs eingereicht werden. Der nächste wichtige Meilenstein wäre somit die Abstimmung eines förderfähigen Gesamtkonzeptes mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde.

Die nächsten Schritte:

  • Sicherung loser Stein- und Putzbrocken: Mittels Hubsteiger relevante Flächen abfahren und Partien zu sichern.
  • Weiterführende Gespräche über die nächsten Handlungsschritte mit den Fachbüros führen.
  • Weitere Musterflächen anlegen.
  • Erforderliche flankierende Maßnahmen wie Überdachungen und Schutzflächen auflisten.
  • Lokale Risse im Mauerwerk mittels Marker überwachen.

Das vorgestellte Konzept überzeugte die Mitglieder des Bau- und Entwicklungsausschusses. Sie sprachen sich dafür aus, dass die Beantragung von Fördermitteln zeitnah erfolgen soll. Die Bauabschnitte und die Bereitstellung der Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen der wahrscheinlich nächsten 10 Jahre zu beschließen.