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Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
Beschreibung
Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Voraussetzung ist die Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, die nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ausgestellt wird. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft erfolgt vor einem Standesbeamten und kann durch einen amtlichen Beleg (Lebenspartnerschaftsurkunde) beurkundet werden.
Verfahren
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Martina HauensteinSachgebietsleiterin
- Frau Nadine Kästner