Schriftzug RATHAUS am Gebäude Rathaus der Stadt Bad Dürkheim

Haushaltsnachtrag 2025: Stadt Bad Dürkheim passt Hebesätze an – Grundlage für nachhaltige kommunale Entwicklung

Im Rahmen des Haushaltsnachtrags 2025 hat der Stadtrat eine Anpassung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B beschlossen. Die neuen Sätze gelten rückwirkend zum 1. Januar 2025. Ziel der Maßnahme ist es, die finanzielle Grundlage für eine weiterhin leistungsfähige kommunale Infrastruktur zu sichern und zentrale Zukunftsprojekte verlässlich umsetzen zu können.

Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund gestiegener Verwaltungs- und Betriebskosten, rückläufiger Einnahmen sowie zusätzlicher Aufwendungen für bedeutende Investitionen – insbesondere in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in das Projekt Therme. Beide Vorhaben sind wichtige Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung und dienen langfristig der Lebensqualität in Bad Dürkheim.

„Wie viele Städte und Gemeinden steht auch Bad Dürkheim vor finanziellen Herausforderungen“, erläutert Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt. „Mit der nun beschlossenen Maßnahme schaffen wir die Voraussetzung dafür, handlungsfähig zu bleiben und die Stadt zukunftssicher weiterzuentwickeln – insbesondere im Hinblick auf moderne Mobilitätslösungen und eine starke kommunale Daseinsvorsorge.“

Die neuen Hebesätze betragen 425 Prozent für die Gewerbesteuer und 540 Prozent für die Grundsteuer B. Beide Sätze gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und werden in den kommenden Steuerbescheiden entsprechend berücksichtigt.

Der Versand der angepassten Gewerbesteuerbescheide erfolgt im Juli 2025. Die neuen Werte gelten für die Vorauszahlungen im August und November 2025. Die angepassten Grundsteuerbescheide folgen im August 2025 und gelten für die Vorauszahlung im November 2025.

Mit der Anpassung schafft die Stadt Bad Dürkheim die Grundlage, auch künftig notwendige Investitionen zu tätigen und gleichzeitig eine stabile Haushaltsführung sicherzustellen. Die Maßnahme ist damit ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung kommunaler Leistungen und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Stadt.